Sachsen
Hilfen zur Erziehung für knapp 57.000 Kinder und Jugendliche in 2020
Laut dem Statistischen Landesamt erhielten 56.256 Kinder und Jugendliche in Sachsen 2020 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen. Im Vergleich zu 2019 hat sich die Zahl um ein Prozent verringert.
18.11.2021
Für 25.678 junge Menschen wurden im vergangenen Jahr 23.632 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen beendet. Am Jahresende 2020 dauerten für 30.578 Kinder und Jugendliche noch 26.570 Hilfen an. Von den in 2020 betroffenen Kindern und Jugendlichen waren 23 Prozent jünger als 6 Jahre, 70 Prozent zwischen 6 und 17 Jahren und 7 Prozent waren junge Volljährige. Sachsenweit haben somit 8 Prozent aller jungen Menschen unter 18 Jahren im Jahr 2020 eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen.
Als Hauptgründe für die Hilfegewährung galten Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte (27 Prozent der Hilfen, z. B. Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-Kind-Konflikte, kulturell bedingte Konfliktlagen) und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten (15 Prozent der Hilfen, z. B. Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung).
Am häufigsten (52 Prozent) wurden die Hilfen durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten oder von den Sozialen Diensten und anderen Institutionen (30 Prozent) angeregt. Knapp die Hälfte der Hilfen erfolgte in Form von Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII.
Für 26.725 Kinder und Jugendliche begannen in 2020 Hilfen zur Erziehung
2020 haben für 26.725 Kinder und Jugendliche in Sachsen, davon 14.477 männliche und 12.248 weibliche, erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen begonnen. Somit waren von den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren insgesamt 4 Prozent betroffen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes begannen für die betroffenen Kinder und Jugendliche 24.452 Hilfen, etwas über 4 Prozent weniger als 2019.
Knapp zwei Drittel davon (15.939) betrafen Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII, gefolgt von 2.448 sozialpädagogischen Familienhilfen nach § 31 SGB VIII und 1.973 Heimerziehungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach § 34 SGB VIII. Mit 56 Prozent regten die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten am häufigsten die Hilfen an, gefolgt von den Sozialen Diensten und anderen Institutionen (25 Prozent). Auch hier galten als Hauptgründe für die Hilfen Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte (34 Prozent) sowie eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten (14 Prozent).
Können junge Menschen unter 27 Jahren ihre Probleme nicht alleine oder mit Hilfe ihrer Familie bewältigen, bietet die Kinder- und Jugendhilfe ein breites Spektrum individueller erzieherischer Hilfen in ambulanter, teilstationärer und in stationärer Form („außerhalb der Familie“) an. Hilfen können sich sowohl auf den einzelnen jungen Menschen beziehen als auch familienorientiert sein und damit mehrere Kinder bzw. Jugendliche betreffen.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 09.11.2021
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