Jugendsozialarbeit

Hessischer Justizminister zur Strafverfolgungsstatistik 2011: Weniger Jugendkriminalität

„In der Strafverfolgungsstatistik werden die Entscheidungen der Strafgerichte abgebildet, also ob und warum eine Verurteilung erfolgt ist, oder ein Freispruch, oder ob ein Verfahren eingestellt wurde“, erläuterte Justizminister Jörg-Uwe Hahn bei der Vorstellung der Zahlen fürs Jahr 2011. Die Zahl der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht sind im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr gesunken.

06.08.2012

„Die Zahl der Aburteilungen und Verurteilungen in Strafverfahren war im Jahre 2011 in Hessen leicht rückläufig. Insgesamt mussten sich 62.283 Personen - und damit 0,6% weniger Personen als im Vorjahr - vor den hessischen Strafgerichten verantworten. Davon wurden 53.289 Personen rechtskräftig verurteilt, was einem Rückgang von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insofern bestätigt sich erneut ein bereits seit dem Jahr 2004 zu beobachtender Trend. Sieht man von einem temporären Anstieg der Zahl der Aburteilungen und Verurteilungen im Jahr 2007 ab, ist die Zahl der Aburteilungen von 2004 bis 2011 um insgesamt 12,4 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Verurteilungen fiel im gleichen Zeitraum um 8,9 Prozent. Dieser Rückgang hat sich in den vergangenen drei Jahren etwas verlangsamt“, so Justizminister Hahn: „Zur Erläuterung darf ich anmerken, dass die Zahl der Aburteilungen neben den Verurteilungen auch Freisprüche und Einstellungen durch die Gerichte beinhaltet.“

Die Zahl der Freisprüche betrug laut Minister Hahn 1.178, also 1,9 Prozent von insgesamt 62.283 Aburteilungen. Diese geringe Quote entspricht dem Vorjahr und ist Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaften sehr präzise arbeiten und nur dann Anklage erheben, wenn kriminelles Fehlverhalten vernünftig nachgewiesen werden kann.

Verurteilungen jugendlicher und heranwachsender Täter

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Verurteilungen jugendlicher und heranwachsender Täter werfen: Während sich die Zahl der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten auf 46.235 leicht um 1,1 Prozent erhöht hat, ist die Zahl der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr von 7.622 um 7,5 Prozent auf 7.054 gesunken. Dies sind im Erwachsenenbereich 513 Verurteilungen mehr und im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden 568 Verurteilungen weniger.
Das bedeutet konkret: Die Zahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) ist von 3.825 ( 2010) auf 3.634 Personen im Jahre 2011 um 5,0 Prozent gesunken. Die Zahl der Urteile gegen jugendliche Beschuldigte in der Altersspanne zwischen 14 und 18 Jahren ist von 3.797 (2010) um 9,9 Prozent auf 3.420 gesunken.“

Bekämpfung der Jugendkriminalität

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Die Bekämpfung der Jugendkriminalität durch eine schnelle und konsequente Strafverfolgung bleibt für mich daher weiterhin ein wichtiges Anliegen. Den jungen Tätern muss zeitnah klar gemacht werden, was erlaubt und nicht erlaubt, oder was gut und böse ist. Dabei hat sich etwa das Konzept des „Haus des Jugendrechts“ hat sich hervorragend bewährt. Hier arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und (städtische) Jugendsozialarbeit unter einem Dach. Sie arbeiten gemeinsam mit pädagogischem Impetus am Fall, an dem jungen Menschen, mit Erfolg. Deshalb ist neben den Häusern  des Jugendrechts in Frankfurt-Höchst und in Wiesbaden ein drittes Haus des Jugendrechts für den Frankfurter Norden in Planung.“

Warnschussarrest soll vor dem weiteren Abgleiten bewahren

Zufrieden zeigte sich Justizminister Hahn über den neuen Warnschussarrest, der Jugendrichtern ermöglicht, zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe einen Jugendarrest bis zu vier Wochen zu verhängen: „Durch die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung könnte bei jugendlichen Tätern der Eindruck entstehen, sie seien quasi straffrei davongekommen. Wenige Tage Arrest sollen dem Täter einen Eindruck verschaffen von dem, was ihm droht, wenn er erneut Straftaten begeht. Der Warnschussarrest soll eine pädagogische Leitplanke sein, der die jungen Menschen vor dem weiteren Abgleiten in die Kriminalität abhalten soll.“

Die gesamte Pressemitteilung steht auf der Internetseite des Hessischesn Ministeriums zur Verfügung: <link http: www.hmdj.hessen.de irj external-link-new-window external link in new>www.hmdj.hessen.de

Zum Hintergrund

Die Zahlen der Strafverfolgungsstatistik 2011 für Hessen sind in einem Statistischen Bericht des Hessischen Statistischen Landesamts enthalten, mit dem Titel „Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2011“.
Er ist auch im Internet unter <link http: www.statistik-hessen.de publikationen>www.statistik-hessen.de/Publikationen dort in der Rubrik „Fachstatistische Veröffentlichungen“ unter „Rechtspflege“ abrufbar.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa vom 06.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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