Kommunalwahlen 2026
Hessischer Jugendring fordert Wahlalter 16
Am 15. März 2026 finden in Hessen die nächsten Kommunalwahlen statt. Mehrere Hunderttausend junge Menschen bleiben jedoch ausgeschlossen, da sie erst ab 18 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen. Der Hessische Jugendring fordert deshalb: Das Wahlalter in Hessen muss jetzt auf 16 Jahre gesenkt werden – sowohl bei den anstehenden Kommunalwahlen als auch bei zukünftigen Landtagswahlen.
26.09.2025
Die gesamte Position sowie die Pressemitteilung des Hessischen Jugendrings finden sich hier
Junge Menschen politisch ernst nehmen – Wahlalter jetzt senken!
Kinder und Jugendliche gestalten unsere Gesellschaft schon heute aktiv mit. In Jugendverbänden, Vereinen, Schülervertretungen, politischen Initiativen und im zivilgesellschaftlichen Engagement übernehmen sie Verantwortung, setzen sich für andere ein und gestalten ihre Lebenswelt. Dennoch bleibt ihnen das Wahlrecht – eines der zentralen demokratischen Rechte – bis zum 18. Lebensjahr weitgehend verwehrt.
Der Hessische Jugendring setzt sich dafür ein, dass das Wahlalter auf 16 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen abgesenkt wird. Eine inklusive Demokratie muss jungen Menschen Mitgestaltung ermöglichen und ihre Stimmen ernst nehmen.
Demokratische Teilhabe: Ein Recht für alle
In einer repräsentativen Demokratie ist das Wahlrecht ein grundlegendes politisches Partizipationsrecht. Es ermöglicht Bürger*innen, über politische Machtverhältnisse mitzubestimmen, Interessen zu artikulieren und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen. Jugendliche über-nehmen diese Verantwortung längst in anderen Lebensbereichen – ob in der Familie, im Ehrenamt oder im Engagement für Umwelt- und Menschenrechtsthemen.
Studien belegen, dass Jugendliche ab 16 Jahren in der Lage sind, politische Zusammenhänge zu verstehen, sich informiert eine Meinung zu bilden und verantwortungsbewusst zu wählen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht aus dem Jahr 2024 betont die Bedeutung einer frühen politischen Bildung und Partizipationserfahrung für eine nachhaltige demokratische Kultur. Wer früh Beteiligung erfährt, bleibt der Demokratie langfristig verbunden. Laut Shell-Jugendstudie hat sich das politische Interesse unter Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren seit 2002 verdoppelt und liegt 2024 bei 47 Prozent. Damit zeigt sich: Junge Menschen wollen mitgestalten und Politik nicht nur rezipieren.
Verfassungsrechtlich möglich und gesellschaftlich notwendig
Die Argumente gegen das Wahlalter 16 sind nicht haltbar. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Festlegung des Wahlalters besitzt, solange ein Mindestmaß an Einsichts- und Urteilsfähigkeit vorhanden ist – was Jugendlichen zweifellos zugetraut werden kann.
Inzwischen können junge Menschen schon in 11 Bundesländern auf kommunaler Ebene mit 16 wählen. Auf Landesebene haben bereits mehrere Bundesländer wie Bremen, Brandenburg, Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein das Wahlalter abgesenkt – ohne negative Folgen. Im Gegenteil: Wahlbeteiligung, politisches Interesse und Engagement steigen, wenn jungen Menschen die Mitbestimmung nicht länger vorenthalten wird.
Politische Bildung und Partizipation zusammendenken
Wählen zu dürfen motiviert zur politischen Auseinandersetzung. Eine Absenkung des Wahlalters stärkt daher unmittelbar die politische Bildung in Schulen und außerschulischen Kontexten. Politische Bildung wird relevanter, wenn sie auf ein konkretes Ziel – die Wahlteilnahme – hinführt. Außerdem haben wissenschaftliche Befunde, wie die Shell-Jugendstudie, ergeben: Wer sich früh als Teil des demokratischen Systems erlebt, ist weniger anfällig für populistische und extremistische Narrative und versteht die politischen Prozesse in unserer Gesellschaft besser. Einer Herausforderung, der in den heutigen Zeiten verstärkt begegnet werden muss.
Politische Bildung muss hier als ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft wirken. Sie muss kritisch, plural, partizipativ und dauerhaft angelegt sein. Jugendverbände und politische Jugendbildungsträger leisten hier wertvolle Arbeit, die strukturell gefördert werden muss. Wahlalter 16 und politische Bildung bedingen einander – beide stärken die Demokratie von morgen.
Wahlalterabsenkung als Beitrag zur Generationengerechtigkeit
Junge Menschen sind von politischen Entscheidungen stark betroffen – sei es im Klimaschutz, in der Bildungspolitik oder bei der Digitalisierung. Sie erleben gesellschaftliche Transformationsprozesse und deren Auswirkungen direkt. Dennoch werden sie systematisch von politischen Entscheidungen ausgeschlossen, solange sie nicht wählen dürfen. Das hat zur Folge, dass Themen, die für junge Menschen wichtig sind, nicht eingebracht werden.
Das ist demokratisch nicht gerechtfertigt und gesellschaftlich riskant. Eine repräsentative Demokratie muss die Interessen aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigen – auch und gerade der jungen Generation.
Von symbolischer Beteiligung zu echter Mitbestimmung
Kinder- und Jugendparlamente, Jugendforen und Beteiligungsverfahren existieren in vielen Kommunen – doch häufig fehlt es an Verbindlichkeit und Einflussmöglichkeiten. Beteiligung darf nicht symbolisch bleiben. Sie muss rechtlich abgesichert, strukturell unterstützt und ernst genommen werden.
Ein allgemeines Wahlrecht ab 16 wäre ein klares Zeichen: Junge Menschen haben das Recht mitzuentscheiden – nicht nur im Rahmen von Projekten, sondern bei der Zusammensetzung politischer Entscheidungsgremien. Nur so entsteht echte politische Verantwortung und Identifikation mit demokratischen Strukturen.
Die Absenkung des Wahlalters ist keine symbolische Geste, sondern ein notwendiger Schritt hin zu einer gerechteren, inklusiveren und zukunftsorientierten Demokratie. Junge Menschen verdienen Vertrauen, Mitbestimmung und gleiche Rechte – jetzt.
Der Hessische Jugendring fordert daher die sofortige Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen in Hessen, um junge Menschen politisch gleichberechtigt und generationengerecht zu beteiligen.
(Beschlossen am 28. August 2025 vom Vorstand des Hessischen Jugendrings.)
Quelle: Hessischer Jugendring vom 08.09.2025
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