Kindertagesbetreuung
Hessen: Investition in Kitas von rund 343 Mio. Euro
Das Land Hessen gewährt neben einer Integrationspauschale für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung auch eine Schwerpunktkitaförderung für Einrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund oder aus einkommensschwächeren Familien betreut wird, um den entstehenden besonderen Herausforderungen gut begegnen können.
14.11.2016
"Wir unterstützen Träger und Kommunen zuverlässig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, indem wir die Träger der Kindertageseinrichtungen mit verschiedenen Pauschalen im Rahmen einer jährlichen Betriebskostenförderung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) fördern. In diesem Jahr profitieren über 4.300 Einrichtungen in Hessen auf diesem Weg von Mitteln mit einem Gesamtvolumen von mehr als 340 Millionen Euro. Damit investiert Hessen mehr Geld als je zuvor in diesen Bereich", so der Hessische Familienminister Stefan Grüttner am Donnerstag in Wiesbaden. Neben einer betreuungszeitabhängigen Grundpauschale können weitere Pauschalen beantragt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Betriebskostenförderung nach dem HKJGB wird nunmehr bereits zum dritten Mal ausgezahlt.
Die Grundpauschale, die nach Alter und Betreuungszeit der Kinder gestaffelt ist, wurde für knapp 230.000 betreute Kinder gezahlt, sie macht den größten Anteil an der Betriebskostenförderung aus. Darüber hinaus können Einrichtungen für jedes betreute Kind eine Qualitätspauschale erhalten, wenn sie den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) zur Grundlage ihrer pädagogischen Arbeit gemacht haben. "Die Qualitätspauschale konnte in diesem Jahr für fast alle (96 Prozent) geförderten Kinder zusätzlich gewährt werden und erreichte damit die hessischen Kindertageseinrichtungen so gut wie flächendeckend", betonte Grüttner.
Daneben fördere das Land die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung mit der Integrationspauschale. "Dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam die Kindertageseinrichtungen besuchen und dort wohnortnah betreut werden können, ist uns als Land ein großes Anliegen" so der Familienminister. "Ich freue mich daher darüber, dass in 94 Prozent aller hessischen Gemeinden Kinder mit Behinderung in Kitas betreut werden. Das zeigt, dass Hessen in diesem Bereich sehr gut aufgestellt ist und das Nebeneinander von Menschen mit und ohne Behinderung zunehmend selbstverständlich gelebt wird."
Damit die Träger der Einrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund oder aus einkommensschwächeren Familien betreut wird, den damit verbundenen besonderen Herausforderungen gut begegnen können, gewährt das Land Hessen darüber hinaus die Schwerpunktkitaförderung. Die Mittel aus diesem Fördertatbestand werden speziell für Sprachförderangebote, für die Förderung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen der Kinder oder für die Vernetzung im Sozialraum entsprechend der örtlichen Bedarfe gewährt. Die Schwerpunktkitaförderung ist in diesem Jahr etwa 2.600 geförderten Kindertageseinrichtungen zu Gute gekommen. "So profitieren jedes Jahr mehr Einrichtungen von der Möglichkeit, auf besondere Anforderungen vor Ort mit spezifischen Maßnahmen zu reagieren", betonte Grüttner.
Auch die rund 500 geförderten kleinen eingruppigen Kindertageseinrichtungen werden durch die Kleinkita-Pauschale in der Betriebskostenförderung besonders berücksichtigt.
Abschließend betonte der Minister, dass das Engagement des Landes Hessen in diesem Bereich nur "ein Mosaikstein unter ganz vielen" sei, mit denen "wir Familienpolitik und die Familien in ihren unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen. Denn Hessen hat Familiensinn! Das hat auch das aktuelle Kinderbarometer eindrucksvoll belegt, das gezeigt hat, dass den Kindern im wahrsten Sinne des Wortes auf den Mund geschaut wird. Sie leben gerne in ihren Familien, die meisten wollen selbst Kinder und sie ziehen Freunde immer noch dem "Zocken" an Spielkonsolen vor. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und wir werden uns weiter für Familien einsetzen."
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 10.11.2016
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