Hilfen zur Erziehung
Hessen beteiligt sich am Entschädigungsfonds für die Heimkinder der 1950er bis 1970er Jahre
Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat am 28. November 2011 im Kabinett beschlossen, sich an den Zahlungen für den Entschädigungsfonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre zu beteiligen.
02.12.2011
„Die Hessische Landesregierung stellt dafür bis 2016 insgesamt 2,47 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner am Mittwoch in Wiesbaden.
„Wir sind außerdem mit den hessischen Kommunen in Gesprächen über die ausstehenden 1,23 Millionen Euro und freuen uns, hier erste positive Signale erhalten zu haben.“ Der vom Bundestag eingerichtete Runde Tisch Heimkinder hatte eine Beteiligung der Kommunen an den Entschädigungen empfohlen. Die Debatte um die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahr beschäftigt die Öffentlichkeit bereits seit einigen Jahren.
Der Runde Tisch hatte am 19. Januar dieses Jahres seinen Abschlussbericht vorgelegt, in dem rehabilitative und finanzielle Maßnahmen zugunsten der Betroffenen vorgeschlagen wurden. Bund, Länder und die Kommunen sowie die Katholische und die Evangelisch Kirche beteiligen sich an den Kosten. Das Land Hessen stellt ab dem 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2016 regionale Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung. Die Stellen werden von den sechs hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales wahrgenommen.
Der Bund trägt die Kosten für die Fondsverwaltung, die Länder die Kosten für die jeweiligen regionalen Anlauf- und Beratungsstellen. Entstehende Kosten für die Beratung der Betroffenen in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen können über den Fonds abgerechnet werden. Hierfür stehen bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme der eingezahlten Fondsmittel zur Verfügung.
Quelle: Hessisches Sozialministerium
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