Sozialpolitik
Hartz IV weil BAföG nicht ausreicht? – Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden

Für Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen hat der Deutsche Verein eine Arbeitshilfe zum Umgang mit der komplizierten Rechtslage herausgegeben. Es wird geklärt, wann Regelungen des SGB II für junge Menschen in der Ausbildung als nachrangiges und zumeist ergänzendes Unterstützungssystem greifen.
20.10.2017
Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat zu diesem Thema eine <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-02-17-existenzsicherung-azubis.pdf external-link-new-window des deutschen vereins zur existenzsicherung im sgb>Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II (pdf 269 KB) herausgegeben. Sie zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen.
In einem ersten Schritt erfolgt eine rechtssystematische Darstellung der Zusammenhänge. Sodann wird personenkreisbezogen auf die Sicherung des Lebensunterhalts von Auszubildenden eingegangen. Die Arbeitshilfe soll dadurch die Handlungssicherheit bei der Anspruchsbeurteilung in verschiedenen Fallkonstellationen erhöhen. Die Arbeitshilfe richtet sich vorrangig an Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen.
Hintergrund
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 19.10.2017
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