Recht
Hamburger Initiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität erfolgreich
Das Bundeskabinett hat am 27. August 2014 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität beschlossen. Der Entwurf entspricht einem Hamburger Vorstoß, wonach hassmotivierte Straftaten künftig schärfer geahndet werden sollen.
28.08.2014
„Wir müssen Rechtsextremismus, Rassismus und Intoleranz entschlossen entgegentreten“, erklärte Justizsenatorin Jana Schiedek. „Mit der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solche Straftaten zu tolerieren.“
Unter Hasskriminalität werden Straftaten gefasst, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung richten. Diese Straftaten verunsichern und verängstigen insbesondere andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden. Sie müssen befürchten, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden.
Mit dem Gesetzentwurf werden menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters bei der Strafzumessung durch eine Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch besonders berücksichtigt. Damit wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich geregelt, dass derartige Motive nach dem Willen des Gesetzgebers strafschärfend wirken.
„Der rassistische oder menschenverachtende Grund für eine Straftat muss bei der Strafhöhe stärker berücksichtigt werden als das bisher mitunter der Fall ist. Die Gesetzesinitiative ist deswegen wichtig und richtig“, betonte Jana Schiedek.
Die Hamburger Initiative hatte im Jahr 2012 parteiübergreifend Zustimmung im Bundesrat gefunden, war aber am Widerstand der damaligen Regierungskoalition im Bundestag gescheitert. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Bestandteil der Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages.
Mit einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs setzt Deutschland zugleich eine Empfehlung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierungen um. Diesem Ausschuss berichtet Deutschland regelmäßig als Vertragspartner des „Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966“. Der Ausschuss unterbreitet seinerseits den Vertragsstaaten Vorschläge und Empfehlungen zur Beseitigung von Diskriminierungen.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz und Gleichstellung vom 27.08.2014
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