Bildungspolitik
Hamburg setzt neue sonderpädagogische Förderpläne an Schulen um
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Die Behörde für Schule und Berufsbildung verbessert die individuelle sonderpädagogische Förderung an den allgemeinen Schulen und stellt damit zugleich klar, dass es künftig sehr wohl auch weiterhin individuelle sonderpädagogische Förderung geben wird.
26.07.2012
Schulbehörden-Sprecher Peter Albrecht: „Die individuelle Förderung wird nach der Schulgesetzänderung jetzt deutlich verbessert. Künftig erstellen die Schulen bereits ab der 1. Klasse für jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen individualisierten Förderplan. Dieser Plan umfasst eine Diagnose über den Förderbedarf des Kindes, eine Darstellung der Entwicklungsziele und eine Darstellung der einzuleitenden Fördermaßnahmen. Die Förderplanung, aber auch die Einleitung und Überprüfung der notwendigen Fördermaßnahmen werden künftig an allen Schulen von Förderkoordinatoren organisiert. Damit wird erstmals gewährleistet, dass jedes Kind individuell nach klaren und überprüfbaren Kriterien gefördert wird.“
Die neuen Förderpläne machen künftig die meisten sonderpädagogischen Gutachten für Schülerinnen und Schüler mit Schwerpunkt LSE (Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung) überflüssig. Deshalb werden insbesondere die sonderpädagogischen Gutachten für Schülerinnen und Schüler mit Schwerpunkt LSE vor der Einschulung künftig abgeschafft. Diese Gutachten waren hochgradig ungenau, vor allem weil die Kinder sich noch erheblich entwickeln und eine gesicherte Diagnose kaum möglich ist, wenn die Schule das Kind noch gar nicht in Unterrichtszusammenhängen kennengelernt hat. Aus dem gleichen Grund verzichten viele Bundesländer wie zum Beispiel die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bremen ebenfalls auf Gutachten im Bereich LSE vor der Einschulung und erstellen sie zum Teil erst ab Klasse 3.
Albrecht weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die generelle Problematik der so genannten sonderpädagogischen Gutachten im Bereich Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung hin: „Je nach Vorgaben und Einschätzungen kommen die Gutachten zu oft widersprüchlichen Ergebnissen. So fällt beim Vergleich der drei Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin auf, dass in Berlin 15 Mal und in Hamburg zehn Mal so viele Kinder als sonderpädagogisch sprachförderbedürftig eingeschätzt werden wie in Bremen – obwohl die Schülerschaft sehr ähnlich ist. Und anders als in Hamburg werden in Schleswig-Holstein überhaupt keine Schülerinnen und Schüler als emotional-sozial förderbedürftig eingestuft. Das zeigt, dass es hier keine klaren Maßstäbe gibt. Deshalb sind konkrete Förderpläne für das einzelne Kind wirksamer und besser als die umstrittenen Gutachten.“
Unabhängig davon werde es für Kinder mit speziellen Behinderungen (zum Beispiel in den Bereichen Sehen, Hören, Autismus, körperliche oder geistige Behinderungen) selbstverständlich weiterhin sonderpädagogische Gutachten geben.
Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg vom 25.07.2012
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