Kindertagesbetreuung
Gute-KiTa-Gesetz: Mecklenburg-Vorpommern schafft Elternbeiträge ab
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Nun hat Mecklenburg-Vorpommern als mittlerweile siebtes Bundesland einen sog. „Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet. Das Land erhält dadurch rund 106 Millionen Euro, mit dem es die Elternbeiträge vollständig abschaffen will. Zusätzlich investiert das Land aus eigenen Mitteln in die Qualitätsverbesserung.
12.08.2019
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Landessozialministerin Stefanie Drese haben am 12. August 2019 in Schwerin den Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Das Land erhält dadurch bis 2022 rund 106 Millionen Euro zur Verbesserung der Kinderbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern wird die Mittel zusammen mit Landesmitteln für die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge einsetzen.
Investitionen in Qualität und Gebührenfreiheit
Bundesfamilienministerin Giffey: „Mecklenburg-Vorpommern hat sich dazu entschieden, mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz und aus eigenen Mitteln, die Elternbeiträge vollständig abzuschaffen – ein wichtiger Schritt, um allen Kindern im Land Teilhabe zu ermöglichen. Ich begrüße es, dass das Land zusätzlich aus eigenen Mitteln auch in Qualitätsverbesserungen investiert. Die Verhandlungen mit den Bundesländern zeigen, dass jedes Land ganz eigene Bedarfe hat. Insgesamt erwarte ich ein gutes, ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenfreiheit. Alle Länder arbeiten an bester Qualität und guter Teilhabe für alle Kinder – mit den Mitteln des Bundes ergänzen wir diese Anstrengungen. Im Herbst werden wir die Verträge mit allen Ländern geschlossen haben, so dass das Geld dann fließen kann.“
Kostenlose Bildung von Anfang an
„Wir werden das erste Bundesland sein, das die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege komplett abschafft. Und das ganztags. Das ist die größte Familienentlastung in der Geschichte unseres Landes“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der feierlichen Unterzeichnung in der Orangerie des Schweriner Schlosses. Rund 110.000 Kinder und ihre Eltern sollen von der Abschaffung der Elternbeiträge profitieren. „Wir sind dankbar, dass wir dabei die Unterstützung des Bundes haben. Gute Kita ist eine Investition in Bildung. Wenn alle Kinder eine gute Betreuung bekommen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, haben sie später bessere Chancen in Schule und Beruf.“
„Kostenlose Bildung von Anfang an – das ist unser Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Diese Investition ist für viele Familien, gerade für Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern oder mit geringem Einkommen eine enorme Entlastung. Neben der Elternbeitragsfreiheit investieren wir als Land 6,8 Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Qualität in der Kindertagesförderung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.
„Da wo manche Länder hinwollen, da sind wir bereits: Dazu zählen Maßnahmen wie die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen und der neue praxisintegrierte Ausbildungsgang Staatlich anerkannter Erzieher/in für 0 bis 10-Jährige, den Mecklenburg-Vorpommern bereits zum Ausbildungsjahr 2017/18 auf den Weg gebracht hat.“ Auch damit sei das Land Vorreiter.
Das Gute -Kita-Gesetz
Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes stellt der Bund den Ländern bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zu Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung. Jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Das Gute-KiTa-Gesetz wurde im Dezember 2018 beschlossen. Es trat zum 01.01.2019 in Kraft. Die Bundesmittel fließen, sobald alle Länder einen Vertrag über die Umsetzung abgeschlossen haben. Sie sind in das Jahr 2020 übertragbar. Mecklenburg-Vorpommern ist das siebte Bundesland, das den Vertrag unterzeichnete - nach Hamburg, Sachsen, Niedersachen, Brandenburg, dem Saarland und Bremen.
Weitere Informationen zum Gute-Kita-Gesetz stehen beim Bundesfamilienministerium zur Verfügung. Dort finden sich auch Informationen zu den Regelungen mit den anderen Bundesländern.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.08.2019
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