Kindertagesbetreuung

Gute-Kita-Gesetz im Saarland: Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Qualität und zur Senkung der Elternbeiträge

Nach intensiven Vorbereitungen setzt das Saarland mit dem saarländischen Gute-Kita-Gesetz (Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes, kurz: SKBBG) ein starkes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Qualität und zur Senkung der Elternbeiträge um. Das Gesetz wurde vergangenen Mittwoch vom Saarländischen Landtag verabschiedet.

27.06.2019

„Wir können sehr stolz auf unser saarländisches Gute-KiTa-Gesetz sein: Wir haben noch nie so viel Geld in die frühkindliche Bildung investiert. Wir nehmen mit der Unterstützung des Bundes rund 93 Millionen Euro in die Hand. Dabei freut mich vor allem, dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird – nämlich bei unseren Familien“, so Bildungsstaatssekretärin Christine Streichert-Clivot.

Entlastung für Familien

„Krippen und Kindergärten (KiTas) sind die ersten Bildungsstätten im Leben eines Kindes. Deshalb ist es wichtig, dass diese Bildungsstätten allen Kindern zur Verfügung stehen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern“, sagt Streichert-Clivot. Die halbe Strecke zur Beitragsfreiheit ist mit der Gute-KiTa-Offensive nun erreicht. Die KiTa-Beiträge werden schrittweise bis 2022 auf die Hälfte reduziert.

„Unser saarländisches Gute-KiTa-Gesetz bringt ab dem 1. August spürbare Entlastungen für Familien. In der Vergangenheit war die Inanspruchnahme von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder eine oftmals zu große finanzielle Hürde für Familien. Ungleichheit und soziale Ausgrenzung von Kindern müssen aufhören. Jedes Kind muss eine KiTa besuchen können. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass Eltern weniger für KiTas bezahlen müssen“, sagt Bildungsstaatssekretärin Christine Streichert-Clivot.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Beispiel aus der Landeshauptstadt Saarbrücken. „Ab dem 1. August 2019 sinkt der Elternbeitrag in Saarbrücken für einen Ü3-Ganztagsplatz im Kindergarten von 182 Euro auf 147 Euro. Das ist eine Reduzierung des Elternbeitrages um 19 Prozent. Ein Krippenganztagsplatz für ein Kind unter drei Jahren sinkt von 368 Euro auf 302 Euro. Dies bedeutet eine Ersparnis in Höhe von 66 Euro. Das ist viel Geld für viele Familien und eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, so die Bildungsstaatssekretärin. „Mit der Halbierung der KiTa-Beiträge für Eltern werden wir uns nicht zufriedengeben: Wir wollen langfristig die komplette Beitragsfreiheit“, so Streichert-Clivot.

Geschwisterregelung bringt zusätzlich enorme finanzielle Entlastung

Die Änderungen im SKBBG berücksichtigen auch die Anzahl von Kindern in einer Familie: „Mehrere Kinder müssen auch zu mehr Entlastung führen. Deshalb haben wir zusätzlich eine neue Geschwisterregelung auf den Weg gebracht, die zu enormen finanziellen Entlastungen der Familien führt“, sagt Streichert-Clivot.

Bei der Höhe des KiTa-Beitrages werden künftig alle kindergeldbrechtigten Kinder der Familie einbezogen. Das bedeutet zum Beispiel: Bei drei kindergeldberechtigten Kindern, die eine KiTa besuchen oder sich in Ausbildung befinden, zahlen Eltern für das erste Kind den vollen Betrag, für das zweite Kind nur noch 75 Prozent und für das dritte Kind 50 Prozent des Beitrags. Jedes weitere Kind, das kindergeldberechtigt ist, führt zu einer weiteren Ersparnis von 25 Prozent.

„Wir sorgen mit dem Gute-KiTa-Gesetz für Planungssicherheit für unsere Familien: Familien wissen jetzt ganz genau, was finanziell für die Betreuung ihrer Kinder jährlich anfällt: Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 werden die Elternbeiträge von derzeit höchstens 25 Prozent der Personalkosten in drei Schritten um jeweils vier Prozentpunkte und ab dem Kindergartenjahr 2022/23 um einen weiteren halben Prozentpunkt reduziert. Ab dem 1. August 2019 soll der Elternbeitrag demnach höchstens 21 Prozent, ab dem 1. August 2020 höchstens 17 Prozent, ab dem 1. August 2021 höchstens 13 Prozent und ab dem 1. August 2022 noch höchstens 12,5 Prozent der Personalkosten betragen“, so Christine Streichert-Clivot.

Maßnahmen auf einen Blick

Die Beitragssenkung im Zuge des saarländischen Gute-KiTa-Gesetzes ist aber nur ein wichtiger Teil von dreien. Im Fokus stehen auch weitere Qualitätsverbesserungen und der Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes.

Beitragssenkung

Für die Reduzierung der Elternbeiträge stellt das Land Mittel in Höhe von 45,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus nutzt das Land Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz, die dem Saarland bis Ende 2022 in Höhe von voraussichtlich 63,5 Millionen Euro zufließen werden. Konkret werden bis zum Jahr 2022 für die Beitragsreduzierung 46,3 Millionen Euro eingesetzt.

Bei der Kindertagespflege ist vorgesehen, die Landesförderung von 0,60 Euro auf 0,75 Euro pro Stunde und Kind zu erhöhen. So werden auch Eltern entlastet, deren Kinder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.

Qualitätsausbau

Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels

Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird für bis zu 25 stärker belastete KiTas so verbessert, dass Erzieherinnen und Erzieher sich noch mehr Zeit für jedes einzelne Kind nehmen können. Dazu wird pro Gruppe zusätzlich eine Viertelstelle zur Verfügung gestellt.

Mehr Zeit für Leitungsaufgaben

KiTa-Leitungen erhalten künftig mehr Zeit, um intensiver konzeptionell zu arbeiten, um die Teamführung zu verbessern und Vernetzungs- und Verwaltungsaufgaben effektiver wahrzunehmen. Zudem können Erzieherinnen und Erzieher ohne Hochschulabschluss in Leitungsfunktionen eine zusätzliche Qualifizierung im Rahmen eines Zertifikatsstudienganges für diese anspruchsvolle Tätigkeit erlangen.

Erzieher/-innen-Aus- und Weiterbildung

Gute KiTas brauchen gut ausgebildete und motivierte Erzieherinnen und Erzieher. Um mehr Fachkräfte zu gewinnen, wird ab dem 01.08.2019 erstmals ein vergütetes und praxisintegriertes Ausbildungsmodell angeboten. Hierzu werden im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Bundes 52 Ausbildungsplätze geschaffen. Zusätzliche 41 weitere Plätze werden mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes zu denselben Konditionen inklusive Praxisanleitung angeboten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Zuge des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ pädagogische Fachkräfte, die auf Grundlage einer Zusatzqualifikation eine besondere Tätigkeit in KiTas ausüben. Diese können dafür einen Aufstiegsbonus erhalten. Dieser kann bis zu 300 Euro pro Monat und Person betragen. Nach Interessenbekundungen von acht Trägern im Saarland können nun 16 Fachkräfte in den Bereichen Inklusion, Elternarbeit und Gesundheitspädagogik gefördert werden.

Sprachliche Bildung für die Kleinsten

Kinder lernen spielend. Nirgendwo gibt es so viele KiTas, in denen über Muttersprachler/-innen oder speziell geschulte Kräfte die französische Sprache von klein auf vermittelt wird, wie im Saarland. Etwa 45 Prozent aller saarländischen KiTas arbeiten zweisprachig. Der bundesweite Durchschnitt zweisprachiger KiTas liegt bei zwei Prozent. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben und noch mehr KiTas zu bilingualen Einrichtungen machen.
Das Saarland wird seine Fachkräfte zudem durch den Zertifikatsstudiengang „Sprache und interkulturelle Bildung“ weiter qualifizieren. Der dreisemestrige Zertifikatsstudiengang vertieft die Kenntnisse in kultursensibler und inklusiver Arbeit. So können Familien und ihre Kinder mit Migrationshintergrund besser integriert und die Zielformulierungen des Bildungsprogramms für saarländische Krippen und Kindergärten weiter und nachhaltig implementiert werden.

Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes

Das Saarland hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um das Platzangebot in KiTas weiter auszubauen. Insgesamt stehen mittlerweile saarlandweit 6.826 Krippenplätze (2012: 4.062) und  28.828 Kindergartenplätze (2012: 27.605) zur Verfügung.

Der Ministerrat hat darüber hinaus kürzlich neue Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionskosten von KiTa-Baumaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit kann die Schaffung zusätzlicher Plätze effektiver gestaltet werden.
Insbesondere mit Blick auf die Ballungsgebiete, wo der Raumbedarf am größten ist, sollen zukünftig sowohl die kurzfristige temporäre Anmietung von Räumlichkeiten, als auch die dauerhafte Anmietung von Gebäuden (als Ersatz für eine Investitionsmaßnahme) durch das Land unterstützt werden.

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Bedarf schnell wächst, bauliche Maßnahmen aber in der Regel mindestens drei Jahre brauchen. Mit den neuen Regelungen werden Möglichkeiten geschaffen, schnell, flexibel und effektiv auf erhöhte Nachfragen zu reagieren.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.saarland.de/gutekita.htm

Quelle: Ministerium für Bildund und Kultur Saarland vom 25.06.2019

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