Bildungspolitik
Grundgesetzänderung: Einigung von Bund und Ländern ermöglicht Finanzhilfen im Bildungsbereich
Bund und Länder haben sich sich auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen geeinigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss am 20. Februar 2019 einen entsprechenden Kompromissvorschlag. Die Grundgesetzänderung wurde vom Bund auf den Weg gebracht, um die Länder insbesondere mit dem DigitalPakt Schule finanziell zu unterstützen.
21.02.2019
Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden könnten nach der vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 104c des Grundgesetzes finanziert werden. Die im Bundestagsbeschluss von Dezember 2018 enthaltene und umstrittene Formulierung, die Finanzhilfen „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ zu gewähren, wurde gestrichen.
Kontrollrechte geklärt
Bei den bis zuletzt streitigen Kontrollrechten des Bundes über die Verwendung der Gelder erreichte der Vermittlungsausschuss ebenfalls eine Einigung. Nach seinem Vorschlag dürfte die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen, um die zweckentsprechende Mittelverwendung zu gewährleisten. Im Übrigen bleiben die in dem Bundestagsbeschluss enthaltenen Kontrollrechte unverändert.
50:50 Regelung gestrichen
Ein weiterer Aspekt des Kompromissvorschlages betrifft die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Hierzu bestimmt der vorgeschlagene Artikel 104b des Grundgesetzes, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext sah vor, dass sich die Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssen.
Der derzeit amtierende Vorsitzende, Herman Gröhe, MdB, erklärt dazu: „Der Vermittlungsausschuss hat seine Verhandlungsfähigkeit wieder einmal bewiesen. In kurzer Zeit haben wir ein gutes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Kompromiss in Bundestag und Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit findet. Besonderer Dank gilt den beiden Verhandlungsführern, Frau Staatsministerin Doris Ahnen, Rheinland-Pfalz, und Andreas Jung, MdB, die es geschafft haben, in nur drei Sitzungen der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe wesentliche Kompromisslinien auszuloten. Damit können nun die vorgesehenen Milliarden aus dem Bundeshaushalt schon bald fließen und den Schulen in unserem Lande zu Gute kommen.“
Noch erforderlich: Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat
Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses muss nun noch von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt werden. Der Bundestag soll bereits am 21.02.2019 entscheiden. Der Bundesrat wird in seiner nächsten Sitzung am 15. März 2019 über den Einigungsvorschlag abstimmen.
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (PDF 17,4 KB) steht online zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich ebenfalls nter www.vermittlungsausschuss.de.
Hintergrund
Der Bundestag hatte einen Vorschlag der Bundesregierung für eine Grundgesetzänderung am 29. November 2018 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Mit einzelnen vorgeschlagenen Regelungen waren die Länder nicht einverstanden und der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Grundgesetzänderung ist notwendig, weil der Bund die Länder künftig in Fragen der Bildungsinfrastruktur unterstützen will. Insbesondere sollen in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat finden sich auch auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Bundesrat vom 20.02.2019
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