Inklusion
Großer Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW

Im Rahmen einer Anhörung wurden Ende April 20 behindertenpolitische Verbände aus Nordrhein-Westfalen konsultiert. Ziel war es, Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu gewinnen. Besonders im Schulbereich wurde großer Handlungsbedarf aufgezeigt, aber auch zahlreiche andere Themen wurden angesprochen.
03.05.2018
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 25.04.2018 rund 20 behindertenpolitische Verbände aus Nordrhein-Westfalen, insbesondere Selbsthilfeorganisationen, konsultiert. Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Bereiche Familie, Schule, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport und Freizeit, es wurden aber auch andere Themen angesprochen.
Handlungsbedarf in vielen Lebensbereichen
"Die umfangreichen Berichte der Zivilgesellschaft haben aufgezeigt, dass es in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen gibt. Diesen Hinweisen gehen wir weiter nach und werden daraus konkrete Empfehlungen an staatliche Stellen in NRW ableiten", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Anschluss an die Konsultation.
Auf- und Ausbau der inklusiven Schule
"Besonders im Schulbereich wurde großer Handlungsbedarf angezeigt. Über die Stellungnahmen der Verbände, darunter auch die Blinden- und Gehörlosenverbände sowie die der Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten, wurde deutlich, dass noch viele politische Maßnahmen und Rahmenbedingungen nötig sind, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich zu machen. Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule vor und spricht sich gegen Segregation aus. An diese internationalen Vorgaben ist die neue Landesregierung gebunden. Deshalb wäre es nicht verantwortbar, sich auf dem Inklusions-Moratorium auszuruhen. Inklusion ist eine verbindliche politische Aufgabe, die Tat- und Gestaltungskraft braucht", führte Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention aus.
Das Institut wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten, die Ergebnisse werden nach der Sommerpause veröffentlicht.
Hintergrund
Das Institut ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands nach den Vorgaben der Vereinten Nationen. Es ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
2017 wurde es auf gesetzlicher Grundlage von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu intensivieren.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 25.04.2018
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