Neue U10
Gesundheitsförderung als gemeinschaftliche Aufgabe
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss zur Einführung einer ärztlichen Untersuchung für Kinder im Alter von 9-10 Jahren vorgelegt. Die U10 soll besonders Beratung zu Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Impfberatung umfassen und kann als Impuls verstanden werden, Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder neu zu denken.
07.09.2026
Die U10 bietet dabei die Chance, Gesundheit von Kindern ganzheitlich zu denken: Neben körperlichen Aspekten rücken z.B. Bewegung, Mediennutzung und soziale Lebenslagen in den Blick. Aus Kinder- und Jugendhilfe Perspektive kommt es dabei entscheidend darauf an, Kinder als eigenständige Akteur*innen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gezielt einzubeziehen. Ansatzpunkte zur Ausgestaltung der Angebotslandschaft bietet die von für das AGJ-Projekt „Themenbotschafter*in Gesundes Aufwachsen“ erstellte Expertise.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitssystem (§ 91 SGB V) hat im August 2026 die Inhalte der U10, die Ergänzung einer Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beschlossen. Mit der neuen U10-Vorsorgeuntersuchung soll eine Versorgungslücke zwischen der U9 im Vorschulalter und der Jugenduntersuchung J1 geschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen körperliche Aktivität, der Umgang mit digitalen Medien, soziale Teilhabe, sowie die psychische Gesundheit von Kindern. Auch eine Impfberatung, insbesondere zur HPV-Impfung bei Mädchen, Jungen und Kindern mit einer anderen Geschlechtsidentität, ist vorgesehen. Damit erhalten Kinderärzt*innen künftig einen Rahmen, um Kinder und ihre Eltern gezielt zu Gesundheitsförderung und Prävention zu beraten und auf geeignete Angebote aufmerksam zu machen auch wenn kein Behandlungsanlass im Sinne einer zu diagnostizierenden Erkrankung vorliegt.
Untersuchung auf altersentsprechende Entwicklung
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, beschreibt die Bedeutung der neuen Untersuchung: „Mit der neuen U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren schließen wir beim Früherkennungsangebot eine Lücke.“ Die U9 finde etwa um den fünften Geburtstag statt, die J1 dagegen erst in der Pubertät. Bei der U10 gehe es wie bei anderen Früherkennungsuntersuchungen darum, „ob sich das Kind altersgerecht entwickelt oder ob es Hinweise auf Erkrankungen bzw. besondere Risiken gibt“.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den gesundheitlichen Risiken, die in diesem Alter eine Rolle spielen können. Van Treeck verweist unter anderem auf mögliche Zusammenhänge zwischen intensiver Handy- oder Computernutzung und Sprachentwicklungs- beziehungsweise Konzentrationsstörungen sowie auf die Folgen von Bewegungsmangel. Dieser könne die körperliche Fitness vermindern und Übergewicht sowie weitere Erkrankungen begünstigen. Auch wenn die meisten Kinder in diesem Alter gesund seien, biete die U10 die Möglichkeit, „Kinder und Eltern zu möglichen Gesundheitsrisiken zu beraten und über vorbeugende Angebote zu informieren“.
U10 nicht unmittelbar in der Umsetzung
Bis die neue U10 tatsächlich angeboten werden kann, sind jedoch noch weitere Schritte erforderlich. Die Beschlüsse des G-BA werden zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Werden sie nicht beanstandet, können sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend wird über die ärztliche Vergütung entschieden und vom G-BA die erforderlichen Dokumentationsvorlagen und Fragebögen bereitgestellt.
Der G-BA legt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse fest, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte beanspruchen können. Seine Richtlinien sind für Krankenkassen sowie ambulante und stationäre Leistungserbringer verbindlich. Die Rechtsaufsicht liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Dr. Anke Steuerer, Vizepräsidentin des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), fordert in diesem Zusammenhang eine auskömmliche Finanzierung ärztlicher Versorgung:
„Auf der einen Seite will die Politik die Prävention stärken, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen etablieren und die Impfquoten erhöhen. Auf der anderen Seite sollen ausgerechnet Vorsorge und Impfungen wieder budgetiert werden. Damit wird uns im Grunde signalisiert: Mehr als bisher soll nicht bezahlt werden. Gleichzeitig sollen wir aber mehr Kinder erreichen und mehr Prävention leisten. Das passt nicht zusammen. Wer Prävention stärken will, muss auch die finanziellen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Vorsorge und Impfungen dürfen nicht davon abhängen, ob eine Praxis ihr Budget bereits ausgeschöpft hat. Hier ist die Politik dringend gefordert, nachzubessern.“
Auch Ansätze wie Social Prescribing, Präventionsketten, Gesundheitsläden und Gesundheitskioske verfolgen das Ziel, medizinische und soziale Angebote in der Kommune stärker miteinander zu verbinden.
Der Öffentliche Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (ÖKJGD) nimmt hierbei eine besondere Rolle ein, da er sozialkompensatorisch, gemeinwohlorientiert und frei von kommerziellen Interessen arbeitet. Zugleich stellen sich mit dem Ende des Pakt für den ÖGD zum Dezember 2026 auch hier Fragen nach der Finanzierung von Angeboten. Aus diesem Grund setzte das Bundesland Thüringen sich im Juni 2026 im Rahmen einer Bundesratsinitiative für den Erhalt der im Rahmen des aus der Zeit der Pandemie stammenden Pakt für den ÖGD aufgebauten Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst ein. Ziel ist es nicht nur für den Pandemiefall vorbereitet zu sein, sondern auch Herausforderungen wie z.B. Klimaanpassung aber auch den Bevölkerungsschutz im „Spannungs- und Verteidigungsfall“ zu begleiten.
Angebote des organisierten Sports
Die geplante Einführung der U10 wird vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Deutschen Sportjugend (dsj) ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des organisierten Sports bietet die Untersuchung eine wichtige Gelegenheit, Bewegung und Sport stärker als Bestandteil von Gesundheitsförderung zu verankern.
Julian Lagemann, Vorstandsmitglied der dsj, betont die Bedeutung dieser Lebensphase: „Hier können gute Gewohnheiten entstehen, die sich langfristig auf das Gesundheitsverhalten auswirken und die Freude an Bewegung, Spiel und Sport nachhaltig fördern.“ Deshalb sei es wichtig, Kinder und ihre Eltern mit der U10 gezielt zu unterstützen und ihnen Lust auf Bewegung und Sport zu machen.
Für die ärztliche Bewegungsberatung stehen bereits verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören das „Rezept für Bewegung“, die Eltern-Information „Bewegung und Sport für Kinder“ sowie die digitale Bewegungslandkarte. Sie können Ärzt*innen dabei unterstützen, Familien auf passende und wohnortnahe Sport- und Bewegungsangebote aufmerksam zu machen.
Vernetzte Strukturen für Gesundheit
Die U10 steht für einen umfassenderen Ansatz von Gesundheitsförderung und Prävention. Gesundheit entsteht nicht allein in der Arztpraxis. Auch soziale Lebensbedingungen, Bildungsangebote, Bewegungsmöglichkeiten und kommunale Strukturen beeinflussen die gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. So zeigt beispielsweise das von Prof. Dr. Gunda Voigts durchgeführte Forschungsprojekt „Soziale Teilhabe durch Sportangebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)“, dass Einrichtungen der OKJA in Großstädten besonders junge Menschen, die nicht das Gymnasium besuchen und junge Menschen mit Migrationshintergrund erreichen, während Sportvereine eher als exklusive Orte gelten. Mit der Kampagne Move for All wurden Trainer*innen und Fachkräfte sensibilisiert, geschult und unterstützt, um möglichst viele Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunft, Lebenslage oder Bewegungserfahrung zu erreichen. Der beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) angesiedelte Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument für Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Ziel des KJP ist, dass junge Menschen und ihre Familien unabhängig von ihrem Wohnort die Angebote und bei Bedarf Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Auch im Zusammenhang mit diesem Förderinstrument besteht die Forderung (siehe z.B. Heinz Müller (ism) (PDF: 587 KB)) nach auskömmlicher Finanzierung für die zu erbringende Arbeit.
Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
Für den Ansatz Angebote niedrigschwellig zugänglich zu machen und unterschiedliche Unterstützungsangebote besser miteinander zu verknüpfen kann die U10 einen wichtigen Anknüpfungspunkt darstellen: Sie erreicht Kinder und Familien in einer wichtigen Entwicklungsphase und bietet die Möglichkeit, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention anzusprechen und in passende auch nicht-medizinische Angebote weiterzuvermitteln. Die von Prof. Dr. Dr. Erik Hahn für das AGJ-Projekt Themenbotschafter*in Gesundes Aufwachsen verfasste Expertise „Gesundheitsförderung und Prävention als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sowie die rechtliche Verankerung von Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Leistungsträgern” zeigt auf, wie diese Zusammenarbeit über Systemgrenzen hinweg ausgestaltet werden kann, wenn die Förderung solcher Angebotsstrukturen sichergestellt ist.
Fazit
Die Einführung der U10 kann als Impuls verstanden werden, Kinder- und Jugendhilfe und das Gesundheitssystem stärker zu vernetzen, niedrigschwellige Zugänge zu schaffen und damit die gesundheitliche Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken. Entscheidend wird sein, die ärztliche Beratung mit den vielfältigen Angeboten vor Ort, d.h. von den Frühen Hilfen über Präventionsketten, OKJA bis hin zu gezielten Bewegungsangeboten, zu verbinden und dabei besonders Kinder in belasteten Lebenslagen in den Blick zu nehmen. Auch bei einem über individuelle Kontakte zum Gesundheitssystem gesteuerten Ansatz dürfen gesundheitliche Ungleichheiten nicht individualisiert, sondern auch im Kontext sozialer und struktureller Rahmenbedingungen betrachtet werden. Ziel muss es sein Gesundheitsförderliche Lebenswelten mit und für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu gestalten und auch weiterhin nachhaltige und verlässliche Rahmenbedingungen zu gewähren.
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