Jugendsozialarbeit
Gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit – Expertise veröffentlicht
Schulsozialarbeit ist ein unverzichtbares sozialpädagogisches Angebot, welches jeder Schule zur Verfügung stehen sollte. Hierfür bedarf es einer rechtlichen Grundlage. In der im Auftrag von GEW und Max-Träger-Stiftung erstellten Expertise wird vorgeschlagen, die Schulsozialarbeit in den Reformprozess zum SGB VIII einzubringen und eine jugendhilferechtliche Klärung der Aufgaben und Zuständigkeiten zu erreichen.
09.06.2017
Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit setzt sich dafür ein, Schulsozialarbeit als fachlich aus der Jugendhilfe begründetes Angebot in allen Schulen zu verankern, sie systematisch auszubauen und professionell zu etablieren. Dieses fachpolitische Ziel lässt sich am Besten realisieren, wenn es gelingt, dafür eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Zur Klärung eines möglichen rechtlichen Rahmens und der Optionen im Jugendhilfe- und Schulrecht hat die Max-Träger-Stiftung der GEW Prof. em. Peter-Christian Kunkel um eine juristische Expertise gebeten. Die fachliche Beratung erfolgte durch den Kooperationsverbund Schulsozialarbeit.
Schulsozialarbeit als Teil der Jugendhilfe
In seiner juristischen Expertise stellt Kunkel zunächst die grundsätzliche Konstruktion der beiden Rechtssysteme sowie die rechtliche Normierung der Schulsozialarbeit dar und analysiert die Probleme im geltenden Recht. Nach einer Reflektion von Möglichkeiten einer rechtlichen Absicherung macht er einen konkreten Vorschlag für einen neu ins SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) einzufügenden Paragraphen. Inwieweit Schulsozialarbeit auch in den Schulgesetzen geregelt werden sollte, bedarf weiterer landesspezifisch differenzierter Expertisen. Dass dies geschehen muss, ist allein deswegen unbestritten, weil Schulsozialarbeit an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule agiert und die Zuständigkeiten der beiden Bereiche geklärt sein müssen.
Klärung von Aufgaben und Zuständigkeiten
In der hier vorgelegten Broschüre veröffentlicht die GEW die Rechtsexpertise. Die Expertise unterstützt das politische Ziel, Schulsozialarbeit in den Reformprozess zum SGB VIII einzubringen und eine jugendhilferechtliche Klärung der Aufgaben und Zuständigkeiten zu erreichen. In den bisherigen Diskussionen und Überlegungen zur SGB VIII-Reform ("Inklusive Lösung") wurde die Bedeutung der Jugendsozialarbeit und der Schule als Regelangebote und zu stärkende Infrastruktur betont. In den vom BMFSFJ vorgelegten Arbeitsfassungen wurde es bislang aber versäumt, Konkretisierungen vorzunehmen und die Rolle und Aufgaben der Schulsozialarbeit zu klären. An der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe kommt der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen besondere Bedeutung zu. Die Stärkung der Schulsozialarbeit eröffnet große Chancen zum Abbau von Benachteiligungen, zur Gestaltung der Lebenswelt am Lernort Schule und zur Prävention durch niedrigschwellige Angebote der Beratung und Unterstützung.
Die Expertise <link http: www.kv-schulsozialarbeit.de gesetzliche_verankerung_von_schusoz.pdf external-link-new-window der expertise als>"Gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit" (pdf 1,9 MB) steht als Download auf der Webseite des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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