Schleswig-Holstein
Geplante Änderungen am Kita-Gesetz – Land stellt mehr Geld für Kita-Personal zur Verfügung
Das Land Schleswig-Holstein stellt ab 2026 zusätzlich rund 35 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um das tatsächlich eingesetzte Personal in den Kitas besser zu refinanzieren. Der Erstattungssatz für die Personalkosten der örtlichen Träger wird schrittweise auf 97,5 Prozent erhöht. Ziel ist es, die Fachkräftesituation zu stabilisieren und die Kommunen finanziell zu entlasten.
03.07.2025
Das Land stellt zur Finanzierung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung mehr Geld zur Verfügung. Kreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe erhalten ab 2026 zusätzlich rund 35 Mio. Euro pro Jahr, um das derzeit vorhandene Personalbudget in den Kitas – so wie es in der Praxis tatsächlich eingesetzt wird – zu refinanzieren. Die Erstattung der Personalkosten für die örtlichen Träger wird stufenweise von derzeit 95 Prozent auf 97,5 Prozent ab Januar 2026 erhöht.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden durch eine leicht gesunkene Zahl der zu betreuenden Kinder frei und gezielt für die Finanzierung des Personalbudgets eingesetzt. Zudem wird der jüngste Tarifabschluss aus dem April für den öffentlichen Dienst auf die Kita-Beschäftigten im Land übertragen. Der Landesanteil für die Kita-Finanzierung beträgt somit für das laufende Jahr rund 761 Mio. Euro. Das zum Jahresanfang verabschiedete Kita-Gesetz soll entsprechend zeitnah angepasst und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet werden.
„Es freut mich sehr, dass wir nach langen und konstruktiven Verhandlungen über insgesamt fast anderthalb Jahre jetzt eine Einigung mit der kommunalen Seite zur Finanzierung der Kitas in Schleswig-Holstein haben. Als Land bessern wir finanziell noch einmal nach, damit das in den Einrichtungen vorhandene Personal in vollem Umfang gegenfinanziert werden kann. Darüber hinaus ist es eine Selbstverständlichkeit, den jüngsten Tarifbeschluss auf das Kita-Personal zu übertragen. Beides zusammen sorgt dafür, dass die Fachkräftesituation in den Kitas stabil bleibt und die Kommunen finanziell entlastet werden“,
sagte Sozialstaatssekretär Johannes Albig.
Die mit den Kommunalen Landesverbänden vereinbarten Maßnahmen beruhen auf ersten Analysen des zum Jahresbeginn überarbeiteten Kita-Gesetzes.
„Durch die unmittelbaren Rückmeldungen zur Personalsituation in der Kita-Datenbank des Landes wissen wir jetzt erstmals ganz konkret, wie die Personalausstattung in den Einrichtungen in der Praxis ausfällt. Die Zahl der Fachkräfte liegt sogar knapp unter dem prognostizierten Bereich. Die durchschnittliche Qualifikation des Personal ist dabei erfreulicherweise aber etwas höher als angenommen und auch das ergänzende Personal zur Entlastung der Fachkräfte wird stärker in Anspruch genommen, wodurch sich ein zusätzlicher Finanzbedarf ergibt. Diesen decken wir im laufenden Haushalt ab und erhöhen dabei für die Zukunft auch die grundsätzliche Zuweisung an die Kreise und kreisfreien Städten“,
so Albig.
Aus den in den vergangenen Monaten festgestellten leicht rückläufigen Zahlen der betreuten Kinder sei dagegen noch kein allgemeiner Trend abzuleiten. Albig: „Wir haben weiterhin einen erheblichen Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung und versuchen als Land mit vielen Maßnahmen, diesem entgegen zu wirken.“
Erst vor wenigen Tagen hatte das Sozialministerium die Fachkräfte-Kampagne „Moin Kita!“ gestartet. Neben dem Werben für klassische Aus- und Weiterbildungswege als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder Sozialpädagogische*r Assistent*in geht es dabei auch um die Möglichkeiten zum Quereinstieg und den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit ausländischen pädagogischen Berufsabschlüssen. Alle Informationen laufen unter www.moinkita.de zusammen. Hier ist auch eine Stellenbörse mit aktuellen Stellenangeboten in den Kitas des Landes zu finden. In den ersten Tagen nach Kampagnen-Start wurden bereits 14 aktuelle Stellengesuche von Kitas in fast allen Landesteilen hinterlegt.
Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 20.06.2025
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