Kindertagesbetreuung

Gebührenfreie Kitas verstärken ungleiche Belastung von Familien

Immer mehr Bundesländer schaffen die Kita-Gebühren ganz oder teilweise ab. Wissenschaftlerin Christiane Meiner-Teubner vom Forschungsverbund DJI/ TU Dortmund gibt einen Überblick über die Elternbeiträge in den einzelnen Bundesländern und warnt vor unerwünschten Nebeneffekten aktueller Reformen.

08.08.2018

Immer mehr Bundesländer schaffen die Kita-Gebühren ganz oder teilweise ab. Seit August 2018 kostet in Berlin die Kindertagesbetreuung auch für Kinder unter einem Jahr nichts mehr, in Brandenburg müssen Eltern für das letzte Jahr vor der Einschulung kein Geld mehr bezahlen und in Niedersachsen und Hessen ist der Kindergartenbesuch für alle Kinder ab drei Jahren beitragsfrei.

„Sozial gerechter wäre eine bundesweit einheitliche Regelung, die Familien entsprechend ihrem Einkommen entlastet“, kritisiert Christiane Meiner-Teubner, Wissenschaftlerin des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund. Durch die Elternbeitragsbefreiung für unterschiedliche Altersgruppen werde die ungleiche Belastung von Familien in Abhängigkeit von ihrem Wohnort weiter verstärkt.

Kita-Gebühren in den Bundesländern

Die Kita-Gebühren sind in den Bundesländern derzeit sehr unterschiedlich geregelt. Berlin etwa erhebt seit August 2018 keine Elternbeiträge mehr. In Baden-Württemberg hingegen bezahlen Familien für alle Altersjahrgänge den vollen Beitrag. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Hessen ist nur der Kindergartenbesuch gebührenfrei (siehe Abbildung).

Trotz Beitragsbefreiung fallen Kosten an

Die Abschaffung der Kita-Gebühren entlastet zwar alle Familien finanziell. Doch zusätzliche Kosten, beispielsweise für Essen, Bastelmaterial, Ausflüge oder freiwillige Förderangebote wie Englischkurse oder Musikunterricht, fallen weiterhin an. Diese belasten Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen und Familien mit drei oder mehr Kindern deutlich mehr als Familien mit höherem Einkommen. Denn diese zusätzlichen Kosten werden nicht sozial gestaffelt. Berechnungen für NRW zeigen, dass Zuzahlungen bei Familien mit einem Einkommen knapp über dem Existenzminimum prozentual am stärksten ins Gewicht fallen“, erklärt Meiner-Teubner.

Zuzahlungen sind nur teilweise förderfähig und nicht planbar

Auch für Familien, die Existenzsicherung beziehen, sind die Zusatzkosten schwer zu bewältigen. Denn für manche Posten, wie Ausflüge und Mittagessen, müssen zusätzliche Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden. Andere sind erst gar nicht förderfähig. Werden die Zuzahlungen außerdem unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe erhoben, fehlt den Familien die Planungssicherheit. „Eine Bündelung aller Kosten in einem Kita-Beitrag und eine Staffelung gemäß ihrem Einkommen würde Familien am meisten helfen“, sagt Meiner-Teubner.

Beitragsbefreiung führt zu zusätzlichem Platzbedarf für unter Dreijährige

Trotz der Zusatzkosten kann die Beitragsbefreiung dazu führen, dass sich Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen eher zur Nutzung frühkindlicher Bildungsangebote entschließen und sich damit die Zugangschancen für ihre Kinder verbessern. Dies betrifft insbesondere die unter Dreijährigen: Denn einerseits ist der finanzielle Anreiz einer Beitragsbefreiung bei der jungen Altersgruppe besonders hoch, da die Elternbeiträge für Krippen in der Regel deutlich höher liegen als für den Kindergarten. Andererseits gibt es hier noch Potenzial, die Bildungsbeteiligung zu steigern: Derzeit wird nur jedes dritte Kind unter drei Jahren in Krippe oder Tagespflege betreut, während unter den Drei- bis Sechsjährigen bereits fast alle einen Kindergarten besuchen.

Da sich schon jetzt mehr Eltern für ihre Ein- und Zweijährigen einen Betreuungsplatz wünschen, als Plätze zur Verfügung stehen, ist fraglich, wie die Kommunen den Rechtsanspruch im Falle einer Beitragsbefreiung noch erfüllen können. Aufgrund des Geburtenanstiegs und der Zuwanderung müssen die Plätze für die Kindertagesbetreuung ohnehin massiv ausgebaut und zusätzliches Personal gewonnen werden. Sollte sich der Trend der Beitragsbefreiung fortsetzen, ist es aus Sicht von Meiner-Teubner unrealistisch, dass gleichzeitig die finanziellen Mittel zur notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels bereitgestellt werden. Dies wäre jedoch dringend notwendig, denn aktuell betreut beispielsweise eine Fachkraft in Baden-Württemberg drei unter Dreijährige, in Sachsen sechs Kinder in diesem Alter. Ziel müsste ein bundesweit einheitlicher Personalschlüssel sein, der sich an den Förderbedarfen der Kinder orientiert.

Der Beitrag „Gebührenfreie Kitas verstärken ungleiche Belastung von Familien“ wurde auf der Webseite des DJI erstveröffentlicht. Weitere Informationen zur Forschung des DJI über Kinderbetreuung in Kita, Tagespflege und Hort finden sich ebenfalls dort.

Quelle: Deutsches Jugendinstitut

Back to Top