Ganztagsbildung
Frist verlängert: Bis 15. November um Fördermittel für Sanierung maroder Schulhöfe bewerben
Noch bis zum 15. November 2019 können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen und Vereine oder Kommunen um Fördermittel in Höhe von insgesamt 270.000 Euro für die Sanierung maroder Schulhöfe bewerben. Mitmachen lohnt sich also auch noch für Kurzentschlossene.
17.10.2019
Mit der Aktion „Schulhofträume“ sollen die oft vernachlässigten Außenbereiche von Schulen mit neuen Spiel- und Bewegungsangeboten, naturnahen Arealen und Rückzugsräumen umgestaltet werden. Auf vielfachen Wunsch haben das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble die Bewerbungsfrist für die Aktion „Schulhofträume“ bis nach den Herbstferien verlängert.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Sanierung bzw. Schaffung von Spielangeboten auf Schulhöfen, wie zum Beispiel Kletterwände oder ein Balancierparcours, die Gestaltung naturnaher Außenräume, beispielsweise durch Kräuterbeete oder Insektenhotels sowie die Errichtung von Rückzugsräumen, etwa durch Sitzgelegenheiten, Weidentipis oder Spielhäuschen. Die Gesamtfördersumme in Höhe von 270.000 Euro verteilt sich auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert. Die Umsetzung der Schulhofsanierung muss bis Ende September 2020 erfolgen.
Beteiligung der Schülerinnen und Schüler
Entscheidend für die Aktion ist, dass möglichst die gesamte Schule bei der Ideenfindung und Umsetzung mitwirkt, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst. Dabei sollten kreative und individuelle Lösungen sowie Eigeninitiative und Eigenleistung eingebracht werden. Im ersten Bewerbungsschritt gilt es, den akuten Veränderungsbedarf aufzuzeigen und mit einer möglichst kreativen Idee zu überzeugen. Ein ausgefeiltes Konzept reichen die TOP 15 dann bis Ende des Jahres nach. Mitmachen lohnt sich also auch noch für Kurzentschlossene.
Weitere Informationen zur Förderung und Bewerbung finden sich auf der Webseite des deutschen Kinderhilfswerkes.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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