Hilfen zur Erziehung
Forschungsprojekt „Vormundschaften im Wandel“: Ausgestaltung von Vormundschaftsprozessen aus Mündelperspektive

Wie gestaltet sich eine Beziehung zwischen Mündel und Vormund und welche Möglichkeiten zur Gestaltung und Beteiligung im Rahmen der Vormundschaft ergeben sich für den Mündel? Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. wird in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht und dem Sozialdienst katholischer Frauen, unterstützt vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft, dieser Frage in einem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt nachgehen.
31.07.2018
Vormundschaften sind Beziehungen eigener Art – aus rechtlicher Perspektive sind Vormundschaften außerdem eine uralte Institution: Das Familienrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Vormund/in und Mündel und überträgt dem/r Vormund/in die Personen- und Vermögenssorge für das Mündel, wodurch der/die Vormund/in als „Elternersatz“ fungiert. Mit der Vormundschaftsreform von 2011/2012 wurde der persönliche Kontakt zwischen Vormund/in und Mündel explizit zur gesetzlichen Pflicht erhoben und ein monatlicher persönlicher Kontakt festgeschrieben (§ 1793 Abs. 1a BGB, § 55 Abs. 2 S. 3 SGB VIII).
Wie gestalten sich Vormundschaften als soziale Beziehungen?
Rechtlich werden also grobe Linien gesetzt, wie sich Vormundschaften formal gestalten sollen, es bleibt jedoch diffus, was „Förderung der Pflege und Erziehung“ lebenspraktisch bedeutet. Hieran knüpft die Frage an, wie sich Vormundschaften als soziale Beziehungen – insbesondere aus der Sicht des Mündels, aber auch aus der Sicht des/r Vormundes/in – gestalten.
Diese Frage erhält aus mehreren Gründen eine besondere Brisanz. Zum einen hat sich das Rechtsinstitut der Vormundschaft in den vergangenen Jahrzehnten in seiner sozialen Funktion immer wieder gewandelt und es bestehen heute andere, höhere Anforderungen an die Gestaltung der Vormundschaft als früher. Heute erhalten überwiegend Kinder eine/n Vormund/in, bei denen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, d.h. der Vormundschaft ging eine entsprechend krisenbehaftete Lebenslage voraus.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Vormundschaft
Zum anderen erhält die Frage nach der Beziehungsgestaltung zwischen Mündel und Vormund/in vor dem Hintergrund des Beteiligungsrechtes von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe (SGB VIII) eine zusätzliche Bedeutung. Die Gestaltung einer Vormundschaftsbeziehung muss dieses Grundprinzip der Partizipation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen.
Hieraus leitet sich die zentrale Forschungsfrage ab:
Wie gestaltet sich die Beziehung zwischen Mündel und Vormundin / Vormund und welche Möglichkeiten zur Gestaltung und Beteiligung im Rahmen der Vormundschaft ergeben sich für das Mündel?
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS-Frankfurt a. M.) wird in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und dem Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) und unterstützt vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft dieser Frage in dem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt „Vormundschaften im Wandel“ nachgehen. Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGfH) wird die Forschung wie auch schon die Antragsstellung beratend unterstützen.
Kontakt und weitere Informationen zum Forschungsprojekt „Vormundschaften im Wandel“ sind auf der Projektseite zu finden.
Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
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