Kinder- und Jugendarbeit
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes nehmen bis 30. September 2016 Anträge entgegen
Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit haben noch bis zum 30. September 2016 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten.
25.08.2016
Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.740 Projekte mit insgesamt rund 5.276.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben, finanzielle Förderung. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, Chancengerechtigkeit und fairer Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunder Ernährung oder kinder- und jugendfreundlicher Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, im Kita-Außengelände oder bei Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.
So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes beteiligt werden.
Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter https://www.dkhw-foerderdatenbank.de/themenfonds.html
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 25.08.2016.
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