Internationaler Tag der Frauengesundheit
„Flächendeckende und kostenfreie Akutversorgung für Betroffene sexualisierter Gewalt schaffen“


Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte forderte anlässlich des Internationalen Tags der Frauengesundheit am 28. Mai Bund und Länder auf, eine flächendeckende und kostenfreie Akutversorgung für alle Betroffenen nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt zur Verfügung zu stellen.
30.05.2024
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt. Trotz der Verpflichtung aus Artikel 25 der Istanbul-Konvention gibt es noch immer keine flächendeckende Akutversorgung für Betroffene sexualisierter Gewalt in Deutschland. Eine solche Versorgung beinhaltet neben einer für alle zugänglichen, umfassenden und traumasensiblen medizinischen und psychologischen Versorgung auch eine vertrauliche Spurensicherung. Diese umfasst auch Verletzungsdokumentationen sowie Laboruntersuchungen und eine Aufbewahrung der Befunde über einen längeren Zeitraum hinweg für potenzielle Gerichtsverfahren.
„Die Regelungen zur vertraulichen Spurensicherung im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) waren ein erster wichtiger Schritt. Seit 2020 ist die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung kostenfrei, sofern die Länder entsprechende Verträge mit den Versicherungen schließen. Das ermöglicht eine vertrauliche Spurensicherung ohne Einschaltung der Polizei. Allerdings haben bisher nur wenige Bundesländer solche Verträge abgeschlossen. Laut der Istanbul-Konvention muss der Zugang zu Unterstützungsleistungen aber unabhängig von der Bereitschaft der Betroffenen, eine Anzeige zu erstatten, gewährleistet werden. Leider sind auch wichtige medizinische Leistungen wie Notfallverhütungsmittel und HIV-Screenings nicht kostenfrei und gehören bisher nicht zur Standardversorgung“,
erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Regelungslücken bei Spurensicherung
Zudem bestehen hinsichtlich der Spurensicherung Regelungslücken: Privatversicherte oder Betroffene ohne Krankenversicherung sind von den SGB-Regelungen nicht erfasst und müssen die vertrauliche Spurensicherung weiterhin selbst zahlen. Die Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) betont jedoch, dass die vertrauliche Spurensicherung nicht vom Versicherungsstatus abhängen darf.
„Eine ganzheitliche Versorgung ist ein Menschenrecht! Wir fordern daher die Länder und Krankenversicherungen auf, die SGB-Regelungen zügig umzusetzen. Die Bundesregierung sollte zudem die Regelungslücken für privat und nicht versicherte Betroffene rasch schließen und ganz grundsätzlich Regelungen schaffen, um eine umfassende kostenfreie medizinische und psychologische Versorgung für alle Betroffenen sicherzustellen“,
erklärt Tanrıverdi.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 27.05.2024
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