Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit
Fast 50.000 Kinderwunschbehandlungen gefördert
Die Bundesinitiative Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“ startete vor zehn Jahren am 01. April 2012. Seither wurden fast 50.000 Kinderwunschbehandlungen von Bund und Ländern finanziell unterstützt. Insgesamt zwölf Bundesländer beteiligen sich zwischenzeitlich an der Initiative.
12.04.2022
Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Um sich den Wunsch nach Kindern erfüllen zu können, sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Behandlung stellt für die Betroffenen aber nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar. Vor zehn Jahren, am 1. April 2012, hat das Bundesfamilienministerium deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Kinderwunschpaare bei der Behandlung finanziell zu unterstützen. Außerdem wird das Angebot der begleitenden psychosozialen Beratung verbessert sowie Ursachen und Folgen ungewollter Kinderlosigkeit durch Aufklärung enttabuisiert.
„Kinder zu haben, ist für viele Frauen und Männer ein Lebenstraum. Wenn dieser Wunsch nicht in Erfüllung geht, ist das für die Betroffenen eine schwere Belastung, unter der sie teilweise ihr ganzes Leben lang leiden. Oft ruht die Hoffnung, schwanger zu werden, auf der reproduktionsmedizinischen Behandlung. Um diesen Weg zur Familiengründung zu gehen, braucht es aber viel Mut und Kraft. Mit der Bundesinitiative unterstützen wir ungewollt kinderlose Frauen, Männer und Paare mit einer Vielzahl von Angeboten. Besonders freut mich, dass sich in den vergangenen Jahren immer mehr Bundesländer der Initiative angeschlossen haben und die Behandlung von Kinderwunschpaaren finanziell unterstützen. Insgesamt haben Bund und Länder fast 50.000 Behandlungen gefördert, davon allein fast 14.000 im vergangenen Jahr. Mir ist besonders wichtig, dass wir diese Paare auch in Zukunft mit dieser Belastung nicht alleine lassen. Wir werden die Bundesinitiative in den nächsten Jahren so weiter ausbauen, dass eine Unterstützung auch unabhängig von Familienstand und sexueller Identität möglich ist.“
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel
Zwölf Bundesländer beteiligen sich an der Initiative
Der Bundeszuschuss wird nur dann gewährt, wenn sich das Bundesland, in dem das Kinderwunschpaar wohnt, durch ein eigenes Förderprogramm beteiligt. Derzeit kooperieren zwölf Bundesländer: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unterstützen bereits auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare bei Kinderwunschbehandlung mit Landesmitteln.
Ausbau des Informationsangebotes
Das Informationsportal Kinderwunsch bietet seriöse Informationen zu Ursachen und Behandlung von Kinderlosigkeit, ein Beratungsangebot und authentische Berichte von Betroffenen. Das Angebot wurde jetzt nochmals deutlich ausgebaut: Interessierte finden nun auch Podcasts und Videos von und mit Betroffenen und Fachleuten. Der Förder-Check klärt zudem nach Beantwortung von elf einfachen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung der Kinderwunschbehandlung erfüllt sind.
Weitere Informationen unter: www.informationsportal-kinderwunsch.de
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.04.2022
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