Pflege und Beruf
Familienorganisationen unterstützen Forderung nach neuer Familienpflegezeit
Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF) zusammengeschlossenen Verbände betonten die Bedeutung einer Familienpflegezeit mit einem angemessen hohen und sozial ausgewogenen finanziellen Ausgleich.
02.09.2022
Anlässlich der Übergabe eines Berichtsteils des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Familienministerin Lisa Paus betonten die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. zusammengeschlossenen Verbände den großen Schritt, der mit der Einführung einer solchen Leistung für die Familien gegangen werden würde. „Die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit, die einen sozial ausgestalteten, angemessenen monetären Ausgleich bei Arbeitszeitreduzierungen durch pflegende Angehörige beinhaltet, wäre ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Le istungen in Familien“, betonte Sidonie Fernau, AGF-Vorsitzende.
Die Familienorganisationen heben hervor, dass Familien durch einen Pflegefall vor besondere Herausforderungen gestellt werden. Diese entstünden oft plötzlich und unerwartet, auch Dauer und Intensität der Pflege seien nicht planbar.
Empfehlungen zur Familienpflegezeit
Die AGF-Vorsitzende sagte:
„Zur Unterstützung der Betroffenen braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, wobei die Einführung einer gut funktionierenden Familienpflegezeit mit einem angemessenen finanziellen Ausgleich eine herausragende Bedeutung hat. Die derzeitigen Gesetze Pflegezeit und Familienpflegezeit, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen sollen, zeigen keine ausreichenden Entlastungseffekte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, die bereits existierenden Vorschläge aufzugreifen und entsprechend umzusetzen.“
Über den Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Fachgremium mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, begleitet die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät das Ministerium über deren Auswirkungen. Alle vier Jahre wird dem BMFSFJ ein Bericht vorgelegt. Bereits in seinem ersten Bericht 2019 hat der Beirat die Einführung einer neu ausgestalteten 36-monatigen Familienpflegezeit vorgeschlagen. Der übergebene Berichtsteil wurde aufgrund der hohen Aktualität des Themas vorzeitig übergeben. Der Gesamtbericht wird im Jahr 2023 fertig gestellt. Die AGF wirkt als Mitglied im Beirat mit.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. vom 26.08.2022
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Ratgeber: Wenn Studierende Angehörige pflegen
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Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges
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