Sorgerecht
Fachkräftebeurteilung zu lernbehinderter Tochter durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt
Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Mutter abgewiesen. Das Koblenzer Familiengericht hatte zuvor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, die vor allem aus schulischer Überforderung resultierte, und der Mutter Teile der elterlichen Sorge entzogen.
28.10.2021
2020 entzog das Koblenzer Familiengericht einer Mutter unter anderem das Recht zur Regelung schulischer Belange sowie der Gesundheitssorge für ihre Tochter mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Nach Ansicht der Richter/-innen war die Mutter entgegen dem Rat der beteiligten Fachkräfte nicht bereit oder zeigte sich nicht in der Lage, eigene Vorstellungen zu überdenken oder andere als die eigene Sichtweise anzuerkennen. Auch lehnte sie die angebotenen Hilfestellungen allesamt ab oder habe sie abgebrochen.
Gegen dieses Urteil legte die Mutter zunächst beim Koblenzer Oberlandesgericht, dann beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Mit Beschluss vom 14. September hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Der umfängliche Beschlusstext steht beim Bundesverfassungsgericht zur Verfügung.
Quelle: Bundesverfassungssgericht vom 14.10.2021
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