Rechtsanspruch Ganztagsbildung
Fach-Kongress „Gelingensbedingungen für guten Ganztag“
Unter dem Motto „Gelingensbedingungen für guten Ganztag“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam einen Kongress zur Ganztagsbetreuung von Grundschüler:innen in Berlin. Der zweitägige Fach-Kongress findet vom 26. April - 27. April 2023 statt. Verschiedene Verbände äußerten sich anlässlich des Kongresses zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs.
27.04.2023
Der Fach-Kongress bietet Gelegenheit, Erfahrungen zum aktuellen Stand des Ganztagsausbaus auszutauschen, sich über die Investitionshilfen des Bundes zu informieren und Fragen des Rechtsanspruchs zu diskutieren. In Präsenz und im Online-Format soll der Kongress zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltungen und Kinder- und Jugendhilfe geben sowie zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung und -betreuung beitragen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus schaltet sich digital zu und diskutiert mit Steffen Freiberg, designierter Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und Vorsitzender der JFMK und Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie von Berlin und Präsidentin der KMK.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus:
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist Voraussetzung dafür, die kindgerechte, qualitativ hochwertige Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen. Erfolg in der Bildung hängt in vielen Fällen vom Elternhaus ab. Mit ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter können wir mögliche Nachteile ausgleichen. Zugleich erhöht Ganztagsbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das führt zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Müttern und stellt einen wichtigen Faktor für die Fachkräftesicherung dar.“
Auf dem Kongress erwartet die Teilnehmenden ein umfangreiches Programm aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und insgesamt 21 Fachforen. Ziel ist der Austausch über die notwendigen Rahmenbedingungen für gute Ganztagsbetreuung. Der Kongress ist als jährlich wiederkehrendes Format konzipiert.
Bund und Länder werden in den kommenden Jahren nicht nur den quantitativen Ausbau, sondern auch die Qualität der Ganztagsbildung und -betreuung vorantreiben. Der Bund begrüßt, dass die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder in diesem Jahr den Prozess „Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter“ gestartet hat. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) begleiten den Prozess mit eigenen Formaten.
Zum Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Vom Schuljahr 2026/27 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie an den laufenden Kosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr).
Weitere Informationen
Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau finden sich
Stimmen zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung
Auch verschiedene Verbände äußerten sich anlässlich des Kongresses zum Rechtsanpruch auf Ganztagsbildung und zu dessen Ausgestaltung.
Caritas: Recht auf Ganztagsbildung für Grundschulkinder – Es muss noch viel passieren
In einer Pressemitteilung fordert die Caritas unter anderem eine Nachschulung von Menschen, die ohne einschlägige Qualifikation im Ganztag arbeiten. Außerdem macht sie sich für einen bundesweit gültigen Qualitätsrahmen stark, der die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe, von mulitprofessionellen Teams verpflichtend mache.
„Wir müssen jetzt dringend für einen verbindlichen Qualitäts-Rahmen sorgen, sonst hat der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung keinen Sinn. Gerade in Krisen-Zeiten dürfen die Kinder nicht unter die Räder kommen. Nur ein qualitativ hochwertiges, inklusives Angebot, das alle Kinder mitnimmt, kann den Anspruch an Bildungs- und Chancengerechtigkeit einlösen“, fordert die Caritas-Präsidentin. Der Rechtsanspruch muss für alle Kinder im Grundschulalter verlässlich die Chance auf gute Bildung, Erziehung und Betreuung bieten - gerade auch für Kinder aus belasteten Familien und Kinder mit besonderem Förderbedarf. (Aus der Pressemitteilung der Caritas Deutschland vom 26.04.2023)
dsj: Ganztagsförderung bewegt gestalten
Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund haben gemeinsam ein Positionspapier (PDF: 150 KB) erarbeitet, das bereits die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) versandt wurde. In einer Pressemitteilung anlässlich des Kongresses betont die dsj, dass angesichts der längeren Verweildauer der Kinder in der Schule Bewegungsförderung mitgedacht werden müsse. Die dsj bekräftigt, dass das Erlernen neuer Sportarten auch die Demokratiebildung fördere und verweist auf die besondere Rolle, die Sportvereinen für eine bewegte Ganztagsförderung zuteil wird.
„Für unsere Sportvereine ergeben sich aus dem Rechtsanspruch neue Herausforderungen und Chancen. Wir wollen mit der Politik einen bewegten Ganztag gestalten, und da gehören unsere Vereine ganz klar dazu”, unterstreicht Michaela Röhrbein, DOSB-Vorstand Sportentwicklung. „Das bedeutet, sie in das pädagogische Konzept des Ganztags zu integrieren, sie bei der Qualifizierung des eingesetzten Personals zu bedenken und sie bei der Gestaltung einer bewegungsfreundlichen Umgebung einzubeziehen“. (Aus der Pressemitteilung der dsj vom 26.04.2023)
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 26.04.2023, Caritas Deutschland vom 26.04.2023, Deutsche Sportjugend (dsj) vom 26.04.2023
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