Baden-Württemberg
EU und Land gemeinsam gegen Kinder- und Jugendarmut
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert mit 5 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln neun Projekte zur Jugendarmutsbekämpfung. Die Projekte, die von 2026 bis 2028 laufen, zielen auf soziale Teilhabe und berufliche Integration junger Menschen ab, besonders in Übergangsphasen von der Schule zum Beruf. Einbezogen werden auch erwachsene Familienmitglieder.
16.01.2026
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt in der Förderlinie „Starke Kinder – Maßnahmen gegen Jugendarmut 2025“ des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) neun Projektträger mit einem Fördervolumen von knapp 5 Millionen Euro. Dabei stammen rund 2,75 Millionen Euro aus dem ESF Plus und etwa 2,19 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die Projektlaufzeit beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2028. Die Projekte fördern Angebote, welche die soziale Teilhabe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessern sollen, die von gesellschaftlicher Marginalisierung und Armut bedroht sind.
Junge Menschen am Übergang von Schule in Beruf
„Im Blick haben wir vor allem junge Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha am Dienstag (30.12.2025) in Stuttgart. „Es ist mir ein Anliegen, dass die Jugendlichen trotz schwerer Startbedingungen erfolgreich in Ausbildung und Arbeit kommen“, so der Minister weiter.
Um einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen zu können, ist es zudem möglich, erwachsene Familienmitglieder in die Maßnahmen miteinzubeziehen. Dies gilt insbesondere für Bürgergeld-Haushalte und alleinerziehende Eltern mit Jugendlichen. Die Förderung orientiert sich an den Maßnahmen des Landes zur Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut – den vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützten „Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg“ – und baut auf diesen Strukturen auf.
Nahezu jedes fünfte Kind von Armut bedroht
Im Land ist nahezu jedes fünfte Kind von materieller Armut bedroht. In Armut aufzuwachsen bedeutet für diese Kinder und Jugendlichen nicht nur, wenig Geld zur Verfügung zu haben. Eine Armutsgefährdung wirkt sich nachteilig auf Gesundheit, Wohnen und Freizeitverhalten aus. Nicht zuletzt bestehen für armutsgefährdete Kinder und Jugendliche geringere Chancen, ein hohes Bildungsniveau und damit verbunden ein finanziell unabhängiges Erwachsenenleben zu erreichen.
Besonders von Armutsgefährdung betroffen sind Kinder von Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung, Kinder von alleinerziehenden Eltern, Kinder in Bürgergeld-Haushalten und Kinder in kinderreichen Paarfamilien, also mit zwei oder mehr Geschwistern.
Präventionsketten machen Förderlücken sichtbar
„Um die Armutsgefährdung der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu bekämpfen, gibt es die Präventionsnetzwerke im Land“, so Lucha. Ziel ist es, präventive Strukturen zu schaffen, indem alle Angebote für Kinder und Jugendliche und deren Familien vor Ort erhoben und in eine Präventionskette von unter 0 bis 18 Jahren eingeordnet werden. Diese ist nach Handlungsfeldern sowie nach Zielgruppen differenziert. Die Präventionsketten machen Lücken in der Förderung sichtbar, die mit neuen Angeboten geschlossen werden sollen. Bei der Identifikation der Lücken und der Organisation von neuen Angeboten arbeiten die für Kinder und Jugendliche wichtigen Institutionen und Vereine vor Ort als Netzwerk zusammen.
Quelle: Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration vom 30.12.2025
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