EU Children's Participation Platform

EU-Kommission startet Plattform zur Kinderbeteiligung und ruft zur Mitwirkung auf

Im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie baut die Europäische Kommission eine Plattform zur Unterstützung bestehender Mechanismen zur Kinderbeteiligung auf allen Ebenen der EU. Neben Informationen in kindgerechter Sprache sollen Kinder ihre Meinungen einbringen und miteinander in Kontakt treten können.

19.06.2023

Um sicherzustellen, dass die Stimmen von Kindern in der EU gehört werden, richtet die EU die EU Children's Participation Platform für Kinderbeteiligung ein. Ziel der Plattform ist es, einen sicheren Ort für Kinder zu schaffen, wo diese u.a. Entscheidungsträger*innen ihre Meinung zu verschiedenen Angelegenheiten mitteilen können sowie miteinander in Kontakt treten, interagieren und diskutieren können. Informationen über Gesetze und Richtlinie erfolgen dort in kinderfreundlicher Sprache.

Knotenpunkt bestehender Strukturen

Eingerichtet wurde die Plattform in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und verschiedene Kinderrechtsorganisationen, um Kindern ein Instrument an die Hand zu geben, ihre Ansichten besser äußern und sich so an Entscheidungsprozessen beteiligen zu können. Die Plattform soll einen Knotenpunkt darstellen, der bestehende Strukturen zur Kinderbeteiligung auf allen EU-Ebenen unterstützt. Unter anderem soll Kindern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinung zu spezifischen EU-Initiativen und EU-Politiker*innen teilen zu können. So soll ein Beitrag zu einem EU-weiten Austausch von Praktiken und Erfahrungen im Bereich Kinderbeteiligung geleistet werden.  

Beteiligungsrechte für Kinder

Die Grundrechtecharta der EU (PDF: 96 KB) besagt, dass Kinder das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern, und dass Erwachsene die Meinung der Kinder anhören sollen. Das Recht der Kinder, gehört zu werden, ist auch in der UN-Kinderrechtskonvention verankert – ein Dokument, das von fast allen Ländern der Welt unterzeichnet wurde. Die Plattform setzt sich dafür ein, dass Kinder in der gesamten EU ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen können.

Aufruf zur Mitwirkung

Organisationen, die sich für die Beteiligung von Kindern einsetzen, können selbst Teil der Plattform werden. Voraussetzungen hierfür sind u.a.:

  • Die Organisationen müssen formell konstituiert sein;
  • Sie müssen in einem EU-Mitgliedstaat ansässig und tätig sein;
  • Sie müssen über (Kinder-)Schutzkonzepte verfügen;
  • Sie müssen über Prozesse, Gruppen oder Foren verfügen, durch die sie die Beteiligung von Kindern (gemäß der Definition der UN-Kinderrechtskonvention – alle Personen unter 18 Jahren) unterstützen.

Die Voraussetzung im Detail sowie weitere Informationen für Organisationen finden sich auf der Teilnahmeumfrage der EU Children’s Participation Platform.

Frist für die Teilnahme

Die Plattform steht neuen Mitgliedern jederzeit zur Anmeldung offen. Wenn Organisationen und die teilnehmenden Kinder jedoch in die ersten Aktivitäten der Plattform im Frühsommer 2023 einbezogen werden möchten, sollte die Registrierungsumfrage so bald wie möglich ausgefüllt werden.

Weitere Informationen

Quelle: Europäische Kommission „About the EU Children`s Participation Platform“

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