Flucht und Migration
EU-Asylstatistik 2018: 300.000 Asylsuchende als schutzberechtigt anerkannt
Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erkannten im Jahr 2018 nahezu 333.400 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Die meisten davon kamen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Dies teilte Eurostat mit. Die Zahlen entsprechen einem Rückgang von fast 40% gegenüber 2017. Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten über 24.800 umgesiedelte Flüchtlinge auf.
06.05.2019
Staatsangehörigkeit der Asylsuchenden
Die größte Gruppe von Personen, denen im Jahr 2018 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, waren weiterhin Staatsangehörige Syriens (96.100 Personen bzw. 29% aller Personen, denen in den EU-Mitgliedstaaten der Schutzstatus zuerkannt wurde), gefolgt von Staatsangehörigen Afghanistans (53.500 bzw. 16%) und des Irak (24.600 bzw. 7%).
Im Vergleich dazu waren im Jahr 2017 172.900 bzw. 32% aller Personen, denen der Schutzstatus zuerkannt wurde, Syrer, 99.800 bzw.19% waren Afghanen und 63.800 bzw. 12% waren Iraker. Syrer waren im Jahr 2018 in sechzehn Mitgliedstaaten weiterhin die größte Personengruppe, der der Schutzstatus zugesprochen wurde. Von den 96.100 Syrern, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten nahezu 70% den Schutzstatus in Deutschland (67.000).
Über 40% der positiven Entscheidungen wurden in Deutschland zuerkannt
Im Jahr 2018 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland (139.600) verzeichnet, gefolgt von Italien (47.900) und Frankreich (41.400). Von allen Personen, denen im Jahr 2018 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 163.800 den Flüchtlingsstatus (49% aller positiven Entscheidungen), 100.300 subsidiären Schutz (30%) und 69.300 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (21%).
Es ist anzumerken, dass sowohl der Flüchtlingsstatusals auch der subsidiäre Schutzstatus durch EU-Recht festgelegt sind, während die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auf nationaler Rechtsgrundlage vergeben wird.
Im Jahr 2018 wurden in den EU-Mitgliedstaaten fast 582.000 erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge und 309.000 endgültige Berufungsentscheide gefällt. Bei Entscheidungen in erster Instanz wurde 217.400 Personen der Schutzstatus zugesprochen, während weitere 116.000 Personen den Schutzstatus durch einen endgültigen Berufungsentscheid erhielten.
Anerkennungsraten fallen sehr unterschiedlich aus
Die Anerkennungsrate von Asylbewerbern, d.h. der Anteil der positiven Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in erster Instanz inder EU bei 37%. Bei endgültigen Berufungsentscheiden lag die Anerkennungsrate bei 38%. Die Ergebnisse von Asylentscheidungen, und daher auch die Anerkennungsraten, unterscheiden sichje nach Land der Staatsangehörigkeit der Asylbewerber. Betrachtet man die zwanzig Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die im Jahr 2018 die höchste Zahl an erstinstanzlichen Entscheidungen entfiel, so reichte die Anerkennungsrate in der EU von rund 5% für Staatsangehörige Georgiens bis 88% für Staatsangehörige Syriens und 83% für Staatsangehörige Eritrea.
Weitere Informationen und Übersichtsgrafiken finden sich in der Ergebnisübersicht (PDF, 558 KB) von Eurostat.
Quelle: Eurostat vom 25.04.2019
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