Flucht und Migration

Es reicht – Verbände gegen Ausgrenzung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Minderjährige Flüchtlinge seien in erster Linie Kinder und müssten in der Kinder- und Jugendhilfe ihren Platz haben, stellt terre des hommes fest und verweist auf die Erfolge und Integrationsleistungen, die dort erbracht werden. Mit mehr als 50 weiteren Verbänden und Organisationen unterstützt das Kinderhilfswerk einen Appell, den Schutzbedarf von Flüchtlingskindern wieder in den Mittelpunkt der politischen Debatte zu rücken.

24.08.2018

In einem gemeinsamen Appell fordern 54 Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte, den Schutzbedarf von Flüchtlingskindern in den Mittelpunkt zu stellen. 

Laut der am 22.08.2018 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen sind von den 61.000 Kindern, die im Jahr 2017 in Obhut genommen wurden, 22.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder

„Minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder. Deshalb müssen sie in der Kinder- und Jugendhilfe ihren Platz haben“, sagte Ursula Gille-Boussahia, Vorstand des Kinderhilfswerks terre des hommes. Die Kinder- und Jugendhilfe erbringe zusammen mit den Jugendlichen eine große Integrationsleistung. „Es gibt keinen Grund die Erfolge der Kinder- und Jugendhilfe zu ignorieren. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, unbegleitete Minderjährige nicht schlechter zu stellen, etwa durch Änderungen bei den Leistungen oder eine Erstunterbringung in Ankerzentren“, so Gille-Boussahia.

Die Verbände warnen vor der Aufweichung rechtsstaatlicher Prinzipien und einer Stigmatisierung der jungen Menschen: „Die schrecklichen Taten einzelner rechtfertigen keine Diffamierung oder Schlechterstellung einer ganzen Gruppe“, so Gille-Boussahia. 

Der Appell zu einem Ende der Diskreditierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen steht im Wortlaut auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. 

Quelle: terre des hommes vom 22.08.2018

Back to Top