Flucht und Migration
Erleichterter Zugang und bessere Perspektiven für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern
![Zwei junge Männer machen High-Five im Computerkurs. Zwei junge Männer machen High-Five im Computerkurs.](/fileadmin/_processed_/f/5/csm_High-Five-Computerkurs-F-Robert-Kneschke_2cdff8eccc.jpg)
Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz ist Teil des umfassenden Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es setzt die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag und Vorhaben des Masterplans Migration um.
02.03.2020
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer: „Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wollen wir qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen, die unsere Wirtschaft dringend braucht. Das Gesetz ist ein Meilenstein in der deutschen Migrationspolitik. Die Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration erfordert auch die Schaffung legaler Zuwanderungsmöglichkeiten, die wir mit diesem Gesetz schaffen.“
Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Für sie werden Regelungen, die für Hochschulabsolventen bereits erprobt und bewährt sind, geöffnet. Neu ermöglicht werden für diese die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche. Liegen eine anerkannte Qualifikation und ein Arbeitsvertrag vor, wird auf die Vorrangprüfung – also die Prüfung, ob ein anderer Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land zur Verfügung steht – verzichtet. Bei Änderung der wirtschaftlichen Lage kann die Vorrangprüfung wiedereingeführt werden.
Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt bleiben die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden attraktiver und praxistauglicher gestaltet.
IT-Fachkräfte können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung unabhängig von einem formalen Abschluss einreisen. Für Niedrigqualifizierte sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz keine Änderungen vor.
Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte
Die Bundesregierung hat begleitend zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz intensiv an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren und zur Ausweitung der Sprachförderung gearbeitet sowie gezielte Werbemaßnahmen im Ausland angestoßen. Auf dem Dachportal der Bundesregierung stehen umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit. Weitere Informationen: www.make-it-in-germany.com/de/
Auf dem Fachkräftegipfel im Bundeskanzleramt am 16. Dezember 2019 haben sich Bundesregierung, Länder, Unternehmensverbände und Gewerkschaften auf weitere konkrete Schritte gegen den Fachkräftemangel verständigt. Ausführliche Informationen finden sich in der gemeinsamen Absichtserklärung.
Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stehen beim Bundesinnenministerium zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 28.02.2020
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
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