Bremen
Einrichtung von Ombudsstelle für Streitfälle mit der Jugendhilfe


Bremen richtet eine Ombudsstelle ein, die Kinder und Jugendliche bei Streitigkeiten mit der Jugendhilfe parteiisch berät und unterstützt – also im Konfliktfall mit dem Jugendamt, stationären Jugendhilfe-Einrichtungen ("Heimen"), Pflegefamilien oder Erziehungsstellen, aber auch bei Konflikten mit Kita und Hort. Die gesetzliche Grundlage dafür hat am Dienstag, 4. Oktober 2022, der Senat gebilligt.
11.10.2022
Nachdem bereits in der vorangegangenen Woche die Deputation für Jugend, Soziales und Integration ihre Zustimmung erklärt hatte, kann Sozial- und Jugendsenatorin Anja Stahmann ihren Entwurf in der Bürgerschaft zur Beschlussfassung einbringen. Die Ombudsstelle soll ihre Tätigkeit noch in der ersten Jahreshälfte 2023 aufnehmen, das Interessensbekundungsverfahren zur Suche nach einem Träger wird jetzt in die Wege geleitet werden.
Ombudsstelle soll in erster Linie Partei für junge Menschen ergreifen
„Wir wollen Kinder gezielt stärken, die außerhalb der Familie betreut oder untergebracht sind“, sagte Senatorin Stahmann. In erster Linie habe sie dabei Pflegekinder oder Heimkinder im Blick, die sich ungerecht behandelt fühlen oder in Konflikten stecken, die sie allein nicht lösen können. „Das können relativ überschaubare Fragen sein wie: Mir wurde das Taschengeld gestrichen – darf der Träger das überhaupt?“ Oder der Fall des 16-Jährigen, der seine handzahme Ratte mit in die stationäre Einrichtung nehmen möchte: „Der Träger will mir das nicht erlauben, aber ich hänge an dem Tier.“ Es könne aber auch um schwierigere Fragen gehen wie: „Ich habe einen Konflikt mit der Mitarbeiterin im Jugendamt, ich bin unzufrieden mit den Hilfen zur Erziehung, die man mir da anbietet.“ Oder: „Ich möchte eine Vertrauensperson mit zu den Hilfeplangesprächen mitnehmen, das wird mir aber verwehrt.“
Die Ombudsstelle solle Partei für den jungen Menschen ergreifen und ihn dabei unterstützen, die Konflikte in seinem Sinne zu lösen. Auf ausdrücklichen Wunsch könne sie auch direkten Kontakt aufnehmen zum Jugendamt, den Pflegefamilien oder den stationären Einrichtungen. „Die jungen Leute sollen über ihre Rechte aufgeklärt werden, und sie sollen Unterstützung bekommen bei der Konfliktlösung“, sagte die Senatorin. Auch Angehörige und Sorgeberechtigte könnten die Dienste der Ombudsstelle in Anspruch nehmen.
Das Sozialgesetzbuch VIII („Jugendhilferecht“) verpflichtet die Länder zur Einrichtung solcher weisungsungebundenen Ombudsstellen, bei der genauen Ausgestaltung dieser Pflicht lässt es den Ländern aber gewisse Freiheiten. So wird in Bremen die zentrale Ombudsstelle je einen Standort mit regelmäßiger Beratung in Bremen sowie in Bremerhaven haben, und darüber hinaus eine bedarfsorientierte Beratung in Bremen-Nord.
Quelle: Pressestelle des Senats, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen vom 04.10.2022
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