Vermittlungsausschuss

Einigung zum Ganztag – Wichtiger Beitrag zur Modernisierung des Landes

Nach der Einigung von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss betont Bundesbildungsministerin Karliczek die Chancen des Ganztags für Bildung und Familie. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbessere die Bildungschancen der Kinder und schaffe mehr Bildungsgerechtlgkeit. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss zustimmten, ist der Weg frei für die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.

07.09.2021

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter geeinigt.

„Das war ein sehr guter Abend für die Familien und Kinder in Deutschland. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss sollten nun wirklich die Weichen dafür gestellt sein, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 in ganz Deutschland kommt. Die Ganztagsbetreuung ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek

Bildungschancen verbessern und Bildungsgerechtigkeit herstellen

Vor allem aber würden neue Möglichkeiten entstehen, die Bildungschancen der Kinder zu verbessern. Wichtige Weichen für die Entwicklung der Kinder werden bereits im Grundschulalter gestellt. Die zusätzliche Zeit, die der Ganztag biete, könne für die optimale Förderunge jedes Kindes genutzt werden. „Einige Kinder benötigen noch Hilfe bei der Sprache oder in Mathe, andere möchten sportliche oder musische Talente entwickeln. Es geht dabei um Bildung und individuelle Förderung – und es geht um Bildungsgerechtigkeit, denn vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zuhause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen,“ unterstreicht die Bundesbildungsministerin. 

Rechtsanspruch schafft Sicherheit für Eltern und Kinder

Passgenaue Betreuungsangebote und leistungs- und talentfördernde Bildungsangebote würden durch den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule Wirklichkeit. Diese gesellschaftliche und bildungspolitische Maßnahme schaffe Sicherheit für Eltern und Kinder. Sie sei ein wichtiger Baustein für das Modernisierungsjahrzehnt. Mit dem Kompromiss, den Bund und Länder gefunden haben, werde nun doch noch eines der ganz großen, wichtigen Vorhaben der Legislaturperiode realisiert. Der Bund war den Ländern bei Finanzierungsfragen stark entgegen gekommen.

Nach der Zustimmung des Bundesrats forderte Karliczek schnell zu handeln und insbesondere pädagogische Fachkräfte auszubilden und einzustellen. Der Infrastrukturausbau müsse schnellstmöglich beginnen, damit die zusätzlichen Mittel des Bundes vor Ort ankämen. Die nötigen Vorbereitungen für den flächendeckenden Rechtsanspruch müssten unverzüglich in Angriff genommen werden. Auch das Thema Qualität spiele eine große Rolle, betonte die Ministerin und verwies auf zentrale Erkenntnisse aus der Bildungsforschung.

Hintergrund

Am 6. September 2021 einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsverfahren: Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch umfasst eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Länder können in den Ferien eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln. Um den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter noch in dieser Wahlperiode zum Erfolg zu führen, hat der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten noch einmal deutlich erhöht. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 unterstützt der Bund die Länder mit aufwachsenden Beträgen bei den laufenden Kosten; ab 2030 dann dauerhaft mit 1,3 Mrd. € pro Jahr. Den Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung.

Die Länder beteiligen sich ihrerseits mit 30 Prozent. Dabei können die Anteile freier Träger nun auch angerechnet werden – eine Forderung, die den Ländern wichtig war. Damit fließen insgesamt über 5 Mrd. € in den Ganztagsausbau. Auch die Förderbereiche wurden im Rahme der Verhandlungen noch einmal angepasst, so dass die Investitionen noch zielgerichteter erfolgen können – auch dort, wo bereits ein hoher Ausbaustand zu verzeichnen ist. Hiermit wird insbesondere auch der Ausgangslage in den neuen Ländern Rechnung getragen und der qualitative Ausbau unterstützt. Bund und Länder haben außerdem vereinbart, das Gesetz nach einer gewissen Zeit zu evaluieren und bezüglich der Kostenentwicklung und Kostenverteilung im Gespräch zu bleiben.

Weitere Informationen: www.ganztagsschulen.org

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 06. und 10.09.2021

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