Kinder- und Jugendarbeit
Druckfrisch: "Ehrenamt in der Jugendarbeit"
Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit eine neue Broschüre zum Thema „Ehrenamt in der Jugendarbeit“ herausgegeben. Die Informationsschrift richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und informiert ausführlich über den gesetzlichen Anspruch Ehrenamtlicher von bis zu 12 Tagen Freistellung von der Arbeit und die Regelung über die Erstattung des Verdienstausfalls.
28.01.2011
Die Freistellung kann von InhaberInnen einer JugendleiterInCard (Juleica) in Anspruch genommen werden, wenn sie an Jugendbildungsmaßnahmen und Ferienfreizeiten aktiv mitwirken. Der entstehende Verdienstausfall wird vom Land übernommen, das jährlich dafür rund 400.000 Euro aufwendet.
Ehrenamt in der Jugendarbeit
Weitere Themen sind die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die Rechtsgrundlagen, sowie sämtliche Kontaktadressen der AnsprechpartnerInnen in den Kreisen und kreisfreien Städten, der Kreisjugendringe und Jugendringe der kreisfreien Städte.
Die Broschüren sind kostenlos beim Landesjugendring Schleswig-Holstein, Holtenauer Str. 99, 24105 Kiel zu erhalten. Die Zusendung erfolgt gegen Versandkosten.
Der Landesjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft schleswig-holsteinischer Jugendverbände und Jugendringe. Er vertritt die Interessen von 25 Mitgliedsorganisationen und 15 Kreisjugendringen, denen zurzeit mehr als 500.000 Kinder und Jugendliche angehören. Zu den wesentlichen Aktivitäten der Jugendverbände gehören Jugendbildungs-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen. Hierfür stehen in Schleswig-Holstein rund 200 Einrichtungen mit insgesamt 25.000 Übernachtungsplätzen zur Verfügung. Die Arbeit der Jugendverbände in Schleswig-Holstein wird vor allem durch die mehr als 20.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen.
Herausgeber: Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
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