Jugendpolitik
DKHW: Familienförderung konsequenter an der Bekämpfung von Kinderarmut ausrichten
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Anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Aufwachsen in Armutslagen“ der Bertelsmann Stiftung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Familienförderung in Deutschland konsequenter an der Bekämpfung von Kinderarmut auszurichten. Die Kinderrechtsorganisation plädiert in diesem Zusammenhang für eine grundlegende Reform der Familienförderung.
27.06.2018
„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, wie stark das Armutsrisiko von Kindern an der Erwerbstätigkeit der Mütter hängt. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk braucht es zudem für die Situation von Alleinerziehenden. Auch sie müssen dabei unterstützt werden, dass sie sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Aufwachsen in Armutslagen“ der Bertelsmann Stiftung.
Bedarfsgerechte Kindergrundsicherung gefordert
„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet“, so Hofmann weiter.
Bundeskinderteilhabegesetz für Kinder in prekären Lebenslagen
Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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