Berliner Senat

Diskriminierende segregierte „Schulen“ für geflüchtete Kinder

Trotz leerer Wartelisten und neuer Vorgaben der GEAS-Reform hält der Berliner Senat an diskriminierenden segregierten „Schulen“ für geflüchtete Kinder fest. Ein Bündnis aus Berliner Interessenvertretungen für geflüchtete Menschen kritisiert das Vorgehen und fordert eine wohnortnahe Regelbeschulung geflüchteter Kinder.

16.07.2026

Der AK Junge Geflüchtete des Berliner Flüchtlingsrates, das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ) und das Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS) zusammen mit dem Willkommensbündnis Hasenheide und dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. kritisieren die Pläne des Berliner Senats, in der geplanten Großunterkunft in der Hasenheide eine dritte sogenannte Willkommensschule in einer Flüchtlingsunterkunft zu eröffnen.

Bei den sogenannten Willkommensschulen handelt es sich um segregierte Schulen in oder bei Geflüchtetenunterkünften, die formal als „Filialstandorte“ an die Nelson-Mandela-Schule als eine Regelschule angebunden sind. De facto gibt es jedoch keine Zusammenarbeit oder Berührungspunkte zwischen den Schüler*innenschaften. Die Antworten des Senats vom 6.7.2026 auf eine aktuelle Schriftliche Anfrage vom 18.06.2026 (Drucksache 19 / 26 426) zeigen: Die bestehenden segregierten Schulstandorte werden aufrechterhalten und in der Hasenheide eine neue segregierte Schule aufgebaut, obwohl der angebliche Bedarf gar nicht bestehen kann.

Berlinweit warteten Mitte Juni lediglich 51 geflüchtete Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz – in der Regel nur für zwei bis vier Wochen. An den beiden bestehenden Filialschulen in Tempelhof und Tegel gibt es überhaupt keine Wartelisten, die Schüler*innenzahlen gehen zurück und in Tegel musste bereits ein Standort geschlossen werden. Gleichzeitig werden die Schulen inzwischen überwiegend von geflüchteten Kindern und Jugendlichen besucht, die längst nicht mehr in den jeweiligen Unterkünften wohnen. Allein in Tempelhof betrifft dies 45 von 52 Schüler*innen.

„Die Zahlen machen deutlich: Der Senat hält an einem teuren, diskriminierenden und segregierenden Parallelsystem fest, obwohl die Voraussetzungen, mit denen es ursprünglich begründet wurde, längst entfallen sind. Statt weitere Schulstandorte in Unterkünften aufzubauen, müssen geflüchtete Kinder von Anfang an wohnortnah in den regulären Schulen lernen können“, betont Sabine Speiser, Vorstandsmitglied im Flüchtlingsrat Berlin.

Scharfe Kritik üben die Organisationen auch an der Behauptung des Senats, die Berliner Praxis entspreche bereits den Vorgaben der GEAS-Reform. Artikel 16 der neuen Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 stärkt den Bildungszugang geflüchteter Kinder ausdrücklich: Spätestens nach zwei Monaten müssen sie Zugang zum Bildungssystem erhalten; die Beschulung soll grundsätzlich im regulären Bildungssystem erfolgen.

„Die europäischen Vorgaben lassen wenig Interpretationsspielraum: Beschulung im Regelsystem ist der Regelfall. Dass die Bildungsverwaltung hier etwas anderes behauptet, ist schwer nachvollziehbar. Hält sie dennoch an segregierten Strukturen fest, wird dies rechtlich zu klären sein“, erklärt Andrea Haefner vom BNS. Das Berliner Schulgesetz sieht sogar die Beschulung ab Tag 1 des gewöhnlichen Aufenthalts in Berlin vor.

„Beschämend ist auch, dass die segregierten Schulen formal als Filialen der internationalen Nelson-Mandela-Schule geführt werden. Nelson Mandela kämpfte sein Leben lang gegen institutionelle Ausgrenzung, Diskriminierung und für gleiche Bildungschancen. Dass ausgerechnet eine Schule mit seinem Namen diese Sonderstrukturen verwaltet ist ein bildungspolitischer und moralischer Skandal”, kritisiert Daniel Jasch, Projektkoordinator der Berliner Fachstelle für Kinder und Jugendliche im BBZ und Berliner Landeskoordinator des BuMF e.V.. Er schließt an: „Wir fordern den Schutz vor Diskriminierung sowie Teilhabe und Integration von Kindern und Jugendlichen über das Regelschulsystem.“

Die Organisationen fordern den Berliner Senat auf, auf den geplanten dritten Standort in der Hasenheide zu verzichten, die beiden bestehenden Schulen in Tempelhof und Tegel umgehend zu schließen und die dort lernenden Kinder und Jugendlichen in Regelstrukturen zu überführen. Die in den segregierten Schulen vorhandenen Kapazitäten (Ausstattung und Lehr- und Fachkräfte) sollten an Regelschulen konsequent für die Beschulung neu zugewanderter Kinder genutzt werden. Gemeinsames Lernen von Beginn an ist die Grundlage für ein gelingendes Ankommen und gleichberechtigte Bildungschancen.

Zur Pressemitteilung als PDF (PDF: 272 KB) 

Pressekontakt

Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ)
Daniel Jasch 
Telefon: 030 66640721

Weitere Informationen

Offener Brief gegen Segregationsschulen (2025)

Positionspapier gegen Lagerschulen (2025)

Quelle: Bundesfachverband Minderjährigekeit und Flucht e.V. vom 14.07.2026

Redaktion: Zola Kappauf