Stellungnahme

DIJuF befürwortet die inklusive Lösung des KJSG-Entwurfs

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) begrüßt den vorgelegten Entwurf des KJSG ausdrücklich. Als besonders positiv werden die klare Entscheidung für die inklusive Lösung und die Verbesserungen für junge Volljährige und Care-Leaver hervorgehoben. Verbesserungsbedarf sieht das DIJuF in der geplanten Neustrukturierung des § 4 KKG sowie der verpflichtenden Vorlage der Hilfepläne in familiengerichtlichen Verfahren.

04.11.2020

Das DIJuF begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ausdrücklich. Er greife wichtige Weiterentwicklungsbedarfe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Gestaltung eines inklusiven SGB VIII, auf und biete in weiten Teilen konstruktive, ausdifferenzierte und interessengerechte Lösungen. Als besonders positiv wird die klare Entscheidung für die inklusive Lösung hervorgehoben, auch wenn eine unmittelbare Verankerung in diesem Gesetz und ein ehrgeizigerer Zeitplan wünschenswert gewesen wären. Die Ansätze zur Stärkung der Beteiligung, Selbstbestimmung und -vertretung sowie der Beschwerdemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien in der Kinder-und Jugendhilfe seien ebenfalls besonders gelungen. Erfreulich sei weiter, dass der Entwurf Verbesserungen für junge Volljährige und Care-Leaver/-innen vorsieht.

Kritisch werden vor allem die geplante Neustrukturierung des § 4 KKG sowie die verpflichtende Vorlage der Hilfepläne im familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 Abs. 2 S. 2 SGB VIII-E) gesehen: „In diesen Regelungen deute sich ein mangelndes Vertrauen in die fachlich gute Arbeit von Jugendämtern an (wie z.B. auch in § 35a Abs. 1a S. 4 SGBVIII-E). Eine generelle Kontrolle und weitere Bürokratisierung der Abläufe erscheint zur Qualifizierung jedoch weniger geeignet als die Investition in ausreichendes und gut ausgebildetes Personal und birgt zudem die Gefahr, dass zentrale Elemente sozialarbeiterischer Hilfeprozesse (Aufbau einer Hilfe-und Vertrauensbeziehung, Kommunikation, Fallverstehen) vernachlässigt bzw. in den Hintergrundgedrängt werden.“

In Bezug auf die äußerst kontrovers diskutierten Regelungen zur sog. Dauerverbleibensanordnung (§§ 1632 Abs. 4, 1696 Abs. 3 BGB-E) appelliert das DIJuF an Fachwelt und Politik, sich hier nicht in ideologischen Debatten aufzureiben, sondern eine pragmatische Lösung zu finden, die die Rechte und Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt.

Die ausführliche Stellungnahme des DIJuF steht als Download (PDF, 370 KB) zur Verfügung.

Neben der Stellungnahme, hat das DIJuF eine Synopse (PDF, 358 KB), die die geplanten Änderungen dem aktuellen SGB VIII gegenüberstellt, sowie eine Kurzübersicht (PDF, 49,8 KB), in der die wesentlichen Änderungen – thematisch sortiert – zusammengefasst sind, erstellt.

KJSG-RefE 2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.

Über das DIJuF

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. versteht sich als „Forum für Fachfragen” und fördert den fachlichen Dialog zwischen Institutionen und Berufsgruppen, die mit Fragen der Jugendhilfe und des Familienrechts befasst sind.

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) vom 26.10.2020

Redaktion: Thekla Noschka

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