Bildungspolitik
DigitalPakt Schule: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Der Bundesrat hat die vorgesehene Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich in den Vermittlungsausschuss geschickt. Der Bund will die Länder künftig in Fragen der Bildungsinfrastruktur unterstützen können. Insbesondere sollen 5 Milliaren Euro für die digitale Ausstattung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Treffen mit den Kultusministern der Länder teilte Bundesbildungsministerin Karliczek mit, man wolle den DigitalPakt Schule schnell umsetzen.
17.12.2018
Die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich geht in den Vermittlungsausschuss. Einstimmig sprachen sich die Länder am 14. Dezember 2018 dafür aus, das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen. Vorangegangen war eine umfangreiche Debatte.
Auf heftige Kritik der Länder stößt, dass der Bundestag Artikel 104 b Absatz 2 Grundgesetz kurzfristig neugefasst hat: Die Regelung soll sicherstellen, dass sich die Länder zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen, wenn der Bund ihnen Finanzhilfen gewährt. Außerdem schreibt sie vor, dass die Verwendung der Mittel regelmäßig überprüft wird.
Bildungsinvestitionen in Sach- und Personalkosten
Ebenfalls strittig ist die Frage, wie weit die Lockerung des Kooperationsverbotes gehen soll. Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf hatte der Bundestag beschlossen, dass der Bund auch in Schulpersonal und Qualität investieren darf. Danach sieht der geänderte Artikel 104 c Grundgesetz nunmehr vor, dass der Bund Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie unmittelbar damit verbundene Kosten im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren darf, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sicherzustellen.
Darüber hinaus regelt der Gesetzesbeschluss, dass der Bund den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau gewähren kann und ermöglicht eine sofortige Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Der genaue zeitliche Fahrplan ist noch offen. Das Vermittlungsverfahren beginnt im kommenden Jahr. Ein genauer Termin für die erste Sitzung des gemeinsamen Gremiums von Bundestag und Bundesrat steht zur Zeit noch nicht fest.
Digitalpakt Schule soll schnell kommen
Die Grundgesetzänderung wurde vom Bund auf den Weg gebracht, um die Länder insbesondere mit dem DigitalPakt Schule finanziell zu unterstützen. Für die digitale Ausstattung der Schulen will der Bund insgesamt fünf Milliaren Euro investieren. Die Grundgesetzänderung sei notwendig, damit der Bund die Länder künftig bei gesamtstaatlich bedeutenden Bildungsinvestitionen besser unterstützen könne. Bislang darf er nur finanzschwachen Gemeinden helfen.
Nachdem die Länder am 05.12.2018 deutlich gemacht hatten, dass sie der vorgeschlagenen Änderung nicht ohne Weiteres zustimmen werden, hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in der Kulturministerkonferenz mitgeteilt, dass der Digitalpakt Schule und die Grundgesetzänderung voneinander getrennt zu betrachten seien und forderte dazu auf, die Länder-Kritik zügig im Vermittlungsausschuss zu klären.
Zum Digitalpakt Schule hob Bundesministerin Anja Karliczek hervor: „Mit dem DigitalPakt Schule wollen wir die Länder dabei unterstützen, dass sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit digitaler Bildung entwickeln können. Das Gespräch in der Kultusministerkonferenz hat mich darin bestätigt, dass Bund und Länder vom DigitalPakt überzeugt sind. Mit den Kultusministern der Länder besteht Einigkeit, dass der DigitalPakt jetzt schnell kommen soll. Die Vereinbarung liegt unterschriftsreif auf dem Tisch. Wir haben sorgfältig darauf geachtet, dass die Kultushoheit der Länder unangetastet bleibt.“
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD auf eine Grundgesetzänderung des Artikels 104c verständigt, die als sichere Grundlage für den Digitalpakt Schule dienen soll. Am 2. Mai 2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat der Grundgesetzänderung am 29. November 2018 mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Nun bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, damit die Grundgesetzänderung vollzogen werden kann.
Weiterführende Informationen zum DigitalPakt Schule stellt das Bundesbildungsministerium zur Verfügung.
Quelle: Bundesrat vom 14.12.2018 und Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 06.12.2018
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