Sachsen
Die wichtigste Investition bleibt Bildung
Sachsen plant 2027/28 einen Bildungshaushalt von 11 Mrd. Euro. 800 neue Assistenzstellen, 90 Mio. Euro für Kitas und Fortführung des 3-Säulen-Modells mit 31.730 Schulstellen sind vorgesehen. Kita-Pauschale steigt, Kommunen werden entlastet.
27.07.2026
Das Sächsische Kabinett hat am 03. Juli 2026 den Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 beschlossen.
Kultusminister Conrad Clemens:
„Die angespannte finanzielle und wirtschaftliche Situation hat uns vor harte Entscheidungen gestellt und die Aufnahme von Schulden unumgänglich gemacht. Umso deutlicher ist unser Signal: Am stärksten investieren wir weiterhin in die Zukunft der nächsten Generation. Mit rund 11,0 Milliarden Euro ist der Bildungshaushalt der größte Teil am Gesamthaushalt.“
Auf das Haushaltsjahr 2027 entfallen rund 5,50 Mrd. Euro und auf das Haushaltsjahr 2028 ca. 5,56 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 standen Schulen und Kitas 8,3 Mrd. Euro zur Verfügung, in den Jahren 2021/2022 waren es 9,5 Mrd. Euro, 2023/2024 waren es 10,2 Mrd. Euro und 2025/2026 belief sich der Bildungshaushalt auf 10,6 Mrd. Euro.
Clemens:
„Die wichtigste Investition bleibt Bildung. Mit einem eigenen Stellenplan für Assistenzkräfte im Umfang von 800 Stellen stärken wir die multiprofessionellen Teams an unseren Schulen und geben den bisher befristet angestellten Assistenzkräften ein klares Versprechen für die Zukunft. Auch unsere Kindertagesstätten erhalten verlässliche Perspektiven. Mit dem neuen Finanzausgleich unterstützt der Freistaat die Kommunen bei den Kita-Betriebskosten mit 90 Mio. Euro. Die Dynamisierung der Kita-Pauschale schafft zusätzliche Planungssicherheit.“
3-Säulen-Modell für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte
Ab dem Haushaltsjahr 2027 werden neben Stellen für Lehrkräfte und für pädagogische Fachkräfte im Unterricht erstmalig Stellen für Assistenzkräfte in einem gesonderten Stellenplan veranschlagt. Assistenzkräfte, die bisher befristet angestellt waren, können mit Beschluss des Haushaltsentwurfs durch den Landtag entfristet werden. Dadurch wird die Unterstützung an den Schulen langfristig bewahrt, sodass sich Lehrkräfte und Schulleitungen besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Das 3-Säulen-Modell setzt sich aus den folgenden Stellen zusammen:
- Stellen für Lehrkräfte: 30.230
- Stellen für Pädagogische Fachkräfte: 700
- Stellen für Schulassistenz: 800
Die Personalausstattung im Schulbereich wird damit in Summe auf dem Niveau des Jahres 2026 fortgeführt (insgesamt 31.730 Stellen). Damit ist sichergestellt, dass allen grundständig ausgebildeten Bewerber*innenn eines Lehramtsstudienganges auch eine Stelle angeboten werden kann.
Darüber hinaus wird die Stellenzahl für Lehramtsanwärter*innen im Vorbereitungsdienst mit 2.242 im Umfang der letzten Jahre fortgeschrieben. Damit sind ausreichend Ausbildungskapazitäten für Lehramtsstudierende verfügbar.
Kitas (Erhöhung Kita-Pauschale, FAG-Einigung)
Der frühkindlichen Bildung kommt auch in den nächsten beiden Jahren eine enorme Bedeutung zu. Zudem steht die Entlastung der Kommunen im Fokus. Zur Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege setzt der Freistaat Sachsen insgesamt 989,2 Mio. Euro (2027) bzw. 951,9 Mio. Euro (2028) ein.
Bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung wird die Finanzierungsbelastung der Gemeinden gesenkt, indem sich der Freistaat Sachsen an den in den vergangenen Jahren gestiegenen Personal- und Sachkosten noch stärker beteiligt. Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich der Landeszuschuss je neunstündig aufgenommenes Kind um 367 Euro je Jahr auf dann 3.937 Euro. Damit werden die Kommunen bei den Betriebskosten der Kindertagesstätten jährlich um 90 Mio. Euro entlastet. Die Erhöhung wird im Umfang von 14,4 Mio. Euro in 2027 und 29,2 Mio. Euro in 2028 aus Bundesmitteln im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes finanziert.
Darüber hinaus wurde sich mit den Kommunen auf eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Kita-Pauschale verständigt. Diese Dynamisierung gibt den Kommunen zusätzliche Planungssicherheit.
Schulen in Freier Trägerschaft
Der vom Schulträger zu erbringende Eigenanteil in Höhe von etwa 10 Prozent wird ab dem 01.08.2027 auf alle Anteile des Schüler*innenausgabensatzes erweitert. Förderschulen und inklusiv beschulte Schüler*innen sind davon nicht betroffen.
Dennoch erhöhen sich die Ausgaben für Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der steigenden Anzahl der finanzierten Schulen, steigender Schüler*innenzahlen und der dynamischen Anpassung der Schüler*innenausgabensätze auf 658,2 Mio. Euro in 2027 und 676,7 Mio. Euro in 2028. Zum Vergleich: im Jahr 2019 beliefen sich die Zuwendungen noch auf 419 Mio. Euro, im Jahr 2021 auf 489 Mio. Euro, 2024 auf rund 563 Mio. Euro und im letzten Jahr auf mehr als 604 Mio. Euro.
GTA und Schulbudgets
Wie in den beiden Vorjahren werden die Schulbudget mit jährlich rund 15 Mio. Euro ausgestattet. Mit dem Geld wird den Schulen u. a. fehlendes Lehrer*innenarbeitsvermögen in Form finanzieller Mittel zur Verfügung gestellt, mit dem sie eigenständig und zielgerichtet externes Personal gewinnen können. Für Ganztagsangebote stehen jeweils 30 Mio. Euro in 2027 und 2028 zur Verfügung.
MAU und UV
Für das Programm Unterrichtsversorgung (UV) sowie die Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte (MAU) stehen jährlich über 40 Mio. Euro zur Verfügung und damit ein Finanzvolumen auf dem Niveau der Ausgaben des vergangenen Jahres.
Berufliche Orientierung
Die Förderung von Praxisberater*innen an Oberschulen wird im Umfang von 23,7 Mio. Euro pro Jahr fortgeführt. Ebenso wird die Berufseinstiegsbegleitung von Förderschüler*innen sowie von abschlussgefährdeten Schüler*innen fortgesetzt. Hierfür stehen in 2027 und 2028 jeweils 10 Mio. Euro zur Verfügung. Beide Maßnahmen werden von der Bundesagentur für Arbeit kofinanziert.
Die Bundesförderung gemäß der Bund-Land-Vereinbarung „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ wird mit etwa 5 Mio. Euro jährlich ebenfalls weitergeführt.
Insgesamt werden für Maßnahmen der Beruflichen Orientierung jährlich ca. 42,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 2025 lag der Wert bei 48 Mio. Euro.
Schüler*innenwettbewerbe
Wettbewerbe werden auch weiterhin in enger Abstimmung mit den Schulen und externen Partnern in verschiedensten fachlichen Disziplinen von der lokalen bis zur überregionalen Ebene durchgeführt. Mittel für Schüler*innenwettbewerbe stehen im gleichen Umfang zur Verfügung wie in den Vorjahren.
Landeszentrale für politische Bildung
Die Landeszentrale für politische Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildungsarbeit und stärkt durch ihre Angebote das demokratische Bewusstsein sowie die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Im Doppelhaushalt 2027/2028 betragen die Aufwendungen für die Landeszentrale für politische Bildung jährlich ca. 4,4 Mio. Euro (2027) bzw. ca. 4,5 Mio. Euro (2028). Im Vergleich zu den Vorjahren sind sie damit leicht gestiegen (ca. 4,2 Mio. Euro bzw. ca. 4,3 Mio. Euro).
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus vom 03.07.2026
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