Bundeshaushalt 2026
Die Gesundheit von Sorgearbeit Leistenden hat keine Priorität
Die Bundesmittel von 4,6 Millionen Euro für das Deutsche Müttergenesungswerk im Haushaltsjahr 2026 sind unzureichend für den Investitionsbedarf der Kliniken. Dies steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine langfristige Unterstützung vorsieht. Das Müttergenesungswerk fordert daher eine deutliche Aufstockung der Mittel.
19.12.2025
Das Müttergenesungswerk (MGW) zeigt sich enttäuscht über die im Bundeshaus-halt 2026 vorgesehenen „Zuschüsse für die überregionalen Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes“. Die bereitgestellten 4,6 Millionen Euro sind angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes ausdrücklich zu würdigen. Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten: Die vorgesehenen Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um den erheblichen baulichen Investitionsbedarf der gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk zu decken. Sie liegen sogar unter dem Niveau des Haushaltsjahres 2025. Damit bleibt der im Koalitionsvertrag formulierte Anspruch, die Kliniken des Müttergenesungswerks langfristig und verlässlich zu unterstützen, unerfüllt.
Der Eindruck, der dadurch entsteht, ist problematisch: Unbezahlte Sorgearbeit und die Gesundheit der Menschen, die sie leisten, haben weiterhin keine ausreichende Priorität. Denn die Bundesmittel für die Kliniken im Müttergenesungswerk kommen schließlich der Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen zugute, die in die stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen im Müttergenesungswerk kommen. Bereits heute können viele Sorgearbeit Leistende, die auf diese Gesundheitsleistung angewiesen sind, diese nur eingeschränkt oder mit langen Wartezeiten in Anspruch nehmen, da die Platzkapazitäten in den Kliniken nicht ausreichen. Die Betroffenen werden mit ihren hohen Belastungen und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen allein gelassen – obwohl eine vorausschauende und angemessene Bundesförderung genau hier wirksam ansetzen könnte.
Eine aktuelle Erhebung im MGW-Verbund beziffert den Bundesmittelbedarf auf rund 241 Millionen Euro für etwa 60 Bauprojekte: Nur so kann der Erhalt und Ausbau der Kurplätze in den Kliniken, die damit einhergehende Erweiterung des Klinikangebots und die Umsetzung notwendiger Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund sind 4,6 Millionen Euro lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn die gemeinnützigen Kliniken sind auf eine kontinuierliche und verlässliche Bundesförderung angewiesen, da die Tagessätze keine ausreichenden Rücklagen für diese notwendigen baulichen Maßnahmen zulassen.
Der Bundeshaushalt ist nicht unerschöpflich – das ist unstrittig. Sparsamkeit ist notwendig und verantwortungsvoll. Entscheidend ist jedoch, wo gespart wird. Einsparungen bei der gesundheitlichen Vorsorge und Rehabilitation von Sorgearbeit Leistenden sind kurzsichtig und riskieren langfristig deutlich höhere Folgekos-ten für das Gesundheits- und Sozialsystem.
Das Müttergenesungswerk appelliert daher eindringlich an die politischen Entscheidungsträger*innen, die Bundesmittel für die Kliniken im Müttergenesungswerk in den kommenden Haushaltsverhandlungen sub-stanziell nachzusteuern. Sorgearbeit braucht mehr politische Unterstützung. Sie ist eine tragende Säule des Gemeinwohls. Die gesundheitlichen Anliegen von Sorgearbeit Leistenden sind keine freiwillige Leistung, son-dern Teil der staatlichen Verantwortung – und damit eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.
Zu den politischen Forderungen des MGW
Bundesmittelbedarf der Kliniken für Vorsorge und Rehabilitation im Müttergenesungswerk
Kontakt
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Anna Brinkmann
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Telefon: 030 330029-15
E-Mail: presse@muettergenesungswerk.de
Internet: www.muettergenesungswerk.de
Quelle: Müttergenesungswerk vom 18.12.2025
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