Adoption

Diakonie: Das Kindeswohl muss entscheiden, nicht der Trauschein

Die Diakonie Deutschland begrüßt die Gesetzesänderungen zum Stiefkindadoptionsrechts und fordert zugleich eine grundlegende Reform des Sorge- und Umgangsrechts, welches der Vielzahl unterschiedlicher Familienmodelle gerecht werde. Entscheidend sei, dass Eltern Verantwortung übernehmen, Kinder sich auf stabile Beziehungen verlassen könnten und die Kinder bestmöglich unterstützt und auf ihrem Lebensweg begleitet werden.

17.02.2020

Der Bundestag hat am 12. Februar 2020 eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Danach können künftig auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ein Stiefkind adoptieren. Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Das Gesetz ist längst überfällig. Das Kindeswohl muss entscheiden, nicht der Trauschein. Viel wichtiger ist, dass Kinder in einem stabilen, sicheren Umfeld aufwachsen. Die gesellschaftliche Realität hat sich verändert, die Familienmodelle sind vielfältig. Entscheidend ist, dass Eltern Verantwortung übernehmen, Kinder sich auf stabile Beziehungen verlassen können und die Kinder bestmöglich unterstützt und auf ihrem Lebensweg begleitet werden."

Darüber hinaus sieht die Diakonie beim Adoptivrecht den Bedarf einer grundlegenden, in sich stimmigen Reform des Sorge- und Umgangsrechts bezogen auf die Vielzahl unterschiedlicher Familienmodelle, die in unserer Gesellschaft Realität sind.

Die ausführliche Stellungnahme „Stiefkinderadoption in nichtehelichen Familien“ steht bei der Diakonie Deutschland zur Verfügung.

Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.02.2020

Back to Top