Deutsches Kinderhilfswerk
Wahlaltersgrenze auch auf Bundesebene auf 16 Jahre absenken
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Absenkung der Wahlaltersgrenze bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation für eine deutliche Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen aus und setzt sich dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird.
29.06.2026
Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist.
„Die Absenkung des Wahlalters auch auf der Bundesebene wäre ein guter und notwendiger Schritt, um den Interessen junger Menschen ein stärkeres Gewicht zu verleihen und damit die Demokratie zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Sichtweisen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei der Europawahl sowie bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation Jugendlicher durch das Wahlrecht stark profitiert“,
betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Antrag der Fraktion Die Linke „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“.
„Der heute noch jungen Generation wird zukünftig eine tragende Rolle beim Erhalt unserer Demokratie zukommen. Wenn Kinder und Jugendliche Demokratie als eine Gesellschaftsform erleben, in der sie mitgestalten können und in der ihre Ansichten berücksichtigt werden, so werden sie sich zukünftig für die Demokratie einsetzen. Ein wichtiger Beitrag hierbei ist eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“,
so Lütkes weiter.
Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita und Schule sowie den umfangreichen Angeboten der Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil eine frühe Beteiligung sowie gute politische Bildung Voraussetzungen zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen sind, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.
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Broschüre „Medikamente – Deine Rechte“
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Podcast Berufsjugendlich, Folge 62 - Zwischen Dolce Vita und Dortmund: Neues aus der Jugendpolitik
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Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland
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Stellungnahme / Diskussionspapier
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AMYNA e.V. - Schutz von Mädchen* und Jungen* vor sexueller Gewalt
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Verband / Interessenvertretung
Kinder- und Jugendinteressenvertretung Hessen
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