DJI-Stellungnahme
Deutsches Jugendinstitut zum KJSG-Referentenentwurf
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) greift aus der Sicht des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wichtige Themen der Fachdebatte und des Dialogprozesses aus dem Jahr 2019 auf. Aus Sicht des DJI bestehen dennoch Klärungs- und Veränderungsbedarfe, die in der Stellungnahme differenziert dargestellt werden.
04.11.2020
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken. Dieses umfassende Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe liegt dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zugrunde. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) ist es, Kinder und Jugendliche in den Bereichen Beteiligung, Kinderschutz, Aufenthalt in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe sowie durch eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.
Mehr Beteiligung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) greift aus der Sicht des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wichtige Themen der Fachdebatte und des Dialogprozesses aus dem Jahr 2019 auf. Das DJI begrüßt vor allem die Vorschläge für eine schrittweise Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die Bemühungen um mehr Beteiligungschancen, einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz und die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. Begrüßt wird auch, dass an einer Reihe von Stellen eine systematische Überprüfung der Regelungen vorgesehen ist.
Klärungs- und Veränderungsbedarfe
Diese Unterstützung der grundsätzlichen Anliegen schließt nicht aus, dass in der konkreten Umsetzung in Bezug auf einzelne Regelungen aus der Sicht des DJI Klärungs- und Veränderungsbedarfe bestehen, die in der Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – KJSG (Okt. 2020, PDF-Datei) differenziert dargestellt werden.
Wissenschaftliche Begleitung
Zum Beispiel sollten die weitreichenden Änderungen in den vier anderen Handlungsfeldern nach Ansicht des DJI Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen sein. Dabei sollte es nicht nur um die Umsetzung einzelner gesetzlicher Regelungen gehen, sondern vielmehr auf die Erreichung der Zielsetzungen fokussiert werden. Da aus Sicht des DJI die zahlreichen und bedeutsamen Neuregelungen von sehr hoher Relevanz für die fachliche Weiterentwicklung der Kin-der- und Jugendhilfe sind, sollten diese unabhängig evaluiert und Modellvorhaben im Zusammenhang mit dem KJSG wissenschaftlich begleitet werden.
Kinder- und Jugendhilfe - Beteiligung - Querschnittsthema Inklusion
Das DJI regt außerdem auch erneut an, die Gelegenheit zu nutzen, um den Sprachgebrauch im SGB VIII insofern zu vereinheitlichen, als durchgängig von Kinder- und Jugendhilfe die Rede sein sollte. Es sei überraschend, dass nach wie vor auch in neu eingefügten Formulierungen nur von Jugendhilfe die Rede sei.
Differenziert äußert sich das DJI vor allem zum Begriff der Wahrnehmbarkeit im Zusammenhang mit Beteiligung, Beratung und Information von Kinder, Jugendlichen und Eltern, sowie zum Querschnittsthema Inklusion.
Quelle: Deutsches Jugendinstitut vom 29.10.2020
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