Recht
Deutscher Verein: Kindesentführungen durch Beratung und Information bestmöglich verhindern
Immer wieder nutzen Mütter oder Väter die Ferienzeit für Kindesentführungen ins Ausland. Was oft als harmlose Urlaubsreise beginnt, kann dann in monate- oder jahrelangen Auseinandersetzungen und im schlimmsten Fall mit einem Kontaktabbruch zum Kind enden. Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. rät Eltern daher, sich vor Reisen ins Ausland rechtzeitig und ausführlich zu informieren.
08.07.2014
Es geschieht mehrere hundert Mal pro Jahr: Ein Elternteil bleibt nach dem Ende des Urlaubs einfach mit dem gemeinsamen Kind im Heimatland. Andere Eltern planen eine solche Entführung akribisch mehrere Monate im Voraus. Was viele Eltern nicht wissen – sie machen sich strafbar und können im schlimmsten Fall das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren. Für die verlassenen Eltern kann ein langer und traumatisierender Kampf um ihr Kind beginnen.
„Die Leidtragenden einer Kindesentführung sind vorrangig die Kinder. Sie werden aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen und mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, auf die sie niemand vorbereitet hat.“ sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Vor allem, wenn es in einer Beziehung schon kriselt, sollten Warnsignale grundsätzlich ernst genommen werden. Löher rät sich rechtzeitig zu informieren und Konflikte, beispielsweise durch Mediation, beizulegen. „Aber auch Eltern, die mit ihren Kindern in einen anderen Staat umziehen wollen, sollten sich möglichst früh informieren, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt,“ so Michael Löher.
Besonders schwierig kann die Lage für Frauen werden, die mit ihrer Familie in ein Land reisen, in dem das Haager Kindesentführungsübereinkommen nicht gilt. In manchen Staaten kann der Ehemann dann nicht nur den Kindern, sondern auch der Mutter die Ausreise verbieten. Sie findet sich dann in einem fremden Land wieder, dessen Sprache sie oft nicht spricht und dessen Recht sie nicht kennt. Elternteile, und insbesondere Mütter, deren Kinder in solche Staaten entführt werden, haben oft nur minimale Chancen auf eine Rückkehr ihrer Kinder.
Als Träger der ‚Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation‘ informiert und berät der Internationale Sozialdienst Eltern, aber auch Rechtsanwälte und andere Fachleute kostenfrei, vermittelt Mediatoren und andere Ansprechpartner.
Erste Informationen und Kontaktdaten können unter <link http: www.zank.de und www.issger.de _blank external-link-new-window external link in new>www.ZAnK.de und www.issger.de abgerufen werden.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 08.07.2014
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