Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsche Übersetzung aller Kinderrechtekommentare verfügbar

Alle 26 Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes sind jetzt auf Deutsch verfügbar und auf einer eigenen Webseite gebündelt. Diese Übersetzungen sollen die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unterstützen und sind insbesondere für politische Entscheidungsträger und NGOs relevant.

05.11.2025

Alle 26 Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes sind nun in deutscher Übersetzung verfügbar und auf einer eigenen Webseite www.kinderrechtekommentare.de gebündelt aufrufbar.

Was sind Kinderrechtekommentare?

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Außer den USA haben sich alle Staaten der Welt der Konvention angeschlossen. In Deutschland ist die Konvention 1992 in Kraft getreten. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überwacht die weltweite Umsetzung und verfasst Auslegungs- und Interpretationshilfen zur Konvention, die sogenannten Allgemeinen Bemerkungen. Sie sind wichtige Dokumente, die allen Beteiligten ein besseres Verständnis der Konventionen ermöglichen. Es gibt derzeit 26 Allgemeine Bemerkungen, auch Kinderrechtekommentare genannt.

Übersetzungen der Kinderrechtekommentare ins Deutsche

Die Allgemeinen Bemerkungen werden in der Regel nur in den sechs offiziellen Amtssprachen der UN veröffentlicht, zu denen Deutsch nicht gehört. In Kooperation mit der BAG Kinderinteressen e.V. hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Webseite www.kinderrechtekommentare.de ins Leben gerufen, um die Kinderrechtekommentare dem deutschsprachigen Publikum besser zugänglich zu machen.

„Es gab bereits eine Reihe deutscher Übersetzungen von einzelnen Allgemeinen Bemerkungen, die aus ganz unterschiedlichen Quellen stammten und breit verstreut waren. Wir haben diese auf einer Webseite gebündelt, um das Auffinden zu erleichtern“,

so Dr. Susanne Feuerbach, Vorständin der BAG Kinderinteressen e.V..

„Wir konnten nun die Arbeit an den bisher noch fehlenden Übersetzungen beenden. Damit schließen wir eine Lücke!“,

so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Nun sind alle Kommentare in deutscher Übersetzung unter www.kinderrechtekommentare.de frei zugänglich.

Weiterer Schritt zur Sensibilisierung der Politik für die UN-Kinderrechtskonvention

Die übersetzten Kinderrechtekommentare zielen vor allem auf politische Entscheidungsträger*innen aber auch Nichtregierungsorganisationen, um diese alle für die Bedeutung der einzelnen Artikel der Konvention zu sensibilisieren. Die vollständigen Übersetzungen sollen die Auffindbarkeit und Wahrnehmung der Kommentare verbessern und somit letztlich auch zu einer besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention führen. 

Weitere Informationen

Kinderrechtekommentare.de
BAG Kinderinteressen e.V.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 02.10.2025

Redaktion: Sofia Sandmann