Vormundschaft – Beistand
Deutsch-amerikanische Gespräche zum Kindesunterhalt
Die Kooperation zwischen Deutschland und den USA bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen war Thema von Gesprächen des Bundesamts für Justiz (BfJ) mit den amerikanischen Partnern in Washington D.C. Seit Anfang 2017 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen auch im Verhältnis zu den USA. Als zentrale Behörde für Auslandsunterhalt unterstützt das BfJ die zuständigen Jugendämter bei der Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsansprüche.
22.02.2018
Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung „Internationales Zivilrecht“ im Bundesamt für Justiz (BfJ), erörterte mit dem Kommissar der Behörde zur Durchsetzung von Kindesunterhalt, Scott M. Lekan, im U.S.-amerikanischen Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen.
Die Gespräche erfolgten anlässlich des jährlichen U.S. Policy Forums zum Unterhaltsrecht in Washington D.C., an dem Stefan Schlauß als internationaler Experte mitwirkte. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007 im Verhältnis zu den USA zum 1. Januar 2017.
Zusammenarbeit im internationalen Familienrecht
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Kooperation zwischen Deutschland und den USA auf der Basis des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007, welches im grenzüberschreitenden Unterhaltsrecht ein System der behördlichen Zusammenarbeit etabliert. Durch das Inkrafttreten des Übereinkommens im Verhältnis zu den USA hat die Zusammenarbeit eine neue effektive Grundlage bekommen. Fragen und Probleme können seitens des in Deutschland zuständigen BfJ nunmehr auch zentral mit den Partnern in Washington D.C. geklärt werden. Es wurden die gemeinsamen Erfahrungen ausgetauscht und insbesondere erörtert, wie die grenzüberschreitende Zahlungsabwicklung sowie Kommunikation durch neue IT-Systeme weiter vereinfacht werden kann.
Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsansprüche
Stefan Schlauß hob die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den USA auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts hervor: "Die USA sind der wichtigste Partner Deutschlands bei der grenzüberschreitenden Realisierung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Dabei ist es für betroffene Kinder- und Jugendämter häufig keine leichte Aufgabe, Unterhaltsansprüche grenzüberschreitend durchzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass das BfJ hierbei kostenfreie Hilfestellung leisten kann. Die praktische Erfahrung zeigt: Nur eine solche grenzüberschreitende Kooperation kann die Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung sein."
Weitere Informationen zum Serviceangebot des BfJ: www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt
Quelle: Bundesamt für Justiz vom 21.02.2018
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