Jugendsozialarbeit
Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – neue Chancen für junge Menschen mit Förderbedarf?

Ein neuer § 16h SGB II regelt künftig die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen unter 25 Jahren. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kommentiert den Entwurf eines Neunten Gesetztes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung und nimmt mit Blick auf junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu einigen ausgewählten Aspekten Stellung.
29.04.2016
Damit junge Menschen am Übergang Schule – Beruf nicht verloren gehen, müssen die Systeme Jugendhilfe, Arbeitsförderung und SGB II besser zusammenarbeiten.
Nach Einschätzung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit enthält der Gesetzentwurf einige förderliche Neuerungen für junge Menschen am Übergang Schule – Beruf. Aus unserer Sicht steht das Festhalten an dem verschärften Sanktionsrecht für junge Menschen im SGB II jedoch einer zentralen Zielsetzung der Reform entgegen, gerade Jugendliche mit besonderen Problemlagen zukünftig besser zu erreichen.
Schließlich bleibt zu betonen, dass auch mit einem neuen § 16h SGB II die öffentliche Jugendhilfe für diese Zielgruppe weiterhin verantwortlich bleibt.
Die vollständige Stellungnahme steht auf der Webseite des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zur Verfügung.
Weitere Informationen: <link http: www.jugendsozialarbeit.de kooperation_jugendhilfe_arbeitsfoerderung _blank external-link-new-window von jugendhilfe und>Kooperation von Jugendhilfe und Arbeitsförderung
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