Gewaltschutz
Das Gewalthilfegesetz schützt explizit nur Frauen

Das Gewalthilfegesetz kommt – aber schützt explizit nur Frauen. Die Politik platziert Hilfseinrichtungen damit in einem Widerspruch zwischen Theorie und Praxis und stellt trans*, inter* und nicht-binäre Personen als nicht schutzwürdig dar. Trans*feminine Personen und trans* Frauen wurden in den Diskussionen um das Gesetz wieder einmal als Gefährdung dargestellt.
18.02.2025
Das Gewalthilfegesetz, das darauf abzielt, die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen zu verbessern, wurde kürzlich von den Parteien SPD, Union und Grünen im Familienausschuss verabschiedet. Der Bund wird bis 2036 rund 2,6 Milliarden Euro bereitstellen, um die Kosten für diese Einrichtungen zu decken. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Schutz für gewaltbetroffene Personen. Allerdings schließt das Gesetz explizit nur Frauen und ihre Kinder als berechtigte Gruppen ein. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen werden nicht ausdrücklich erwähnt, was zu Unsicherheit führt, ob sie in den Schutzbereich einbezogen sind oder nicht.
Frühere Versionen des Gesetzes hatten auch trans*, inter* und nicht-binäre Personen in den Schutzbereich aufgenommen, da diese Personengruppen laut der Istanbul-Konvention ebenfalls als schutzwürdig gelten. Der nicht-Einschluss dieser Gruppen aus dem aktuellen Gesetz geht auf den Widerstand der CDU zurück, die sogar forderte, dass trans* Frauen explizit vom Gesetz ausgeschlossen werden sollten.
Zusätzlich zur Kritik am Ausschluss dieser Gruppen weist der BVT* auf die steigende Gewalt gegen trans*, inter* und nicht-binäre Personen hin, die in den letzten Jahren zugenommen hat, besonders im Kontext eines zunehmenden gesellschaftlichen Rechtsrucks. Das Gewalthilfegesetz lässt diese Personen jedoch ungeschützt und verschärft damit ihre ohnehin schon prekäre Lage.
Zur Pressemitteilung des BVT* geht es hier (PDF: 113 KB).
Quelle: Bundesverband Trans* e.V. vom 31.01.2025