Digitalisierung und Medien
Computerspielsucht wird als Erkrankung durch die WHO anerkannt
![Junge mit Kopfhörern sitzt vor einem Bildschirm und spielt ein Computerspiel Junge mit Kopfhörern sitzt vor einem Bildschirm und spielt ein Computerspiel](/fileadmin/_processed_/0/7/csm_Computerspiel_Mikolajczyk_CCO_d0d8332cd0.jpg)
Auf ihrer 72. Weltgesundheitsversammlung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die bereits im Sommer 2018 vorgestellten Vorschläge abgestimmt und das neue ICD-11 verabschiedet. Es wird im Jahr 2022 in Kraft treten. Dies bedeutet auch, dass Computerspielsucht nun tatsächlich als diagnostizierbares Störungsbild und somit als Erkrankung anerkannt ist.
23.05.2019
Die Anerkennung als Erkrankung ist in erster Linie ein großer Erfolg für Betroffene und deren Angehörige, für die hiermit eine Grundlage zur besseren Versorgung geschaffen wurde. Auch für Behandelnde bietet die nun mögliche Diagnose eine Form der Handlungssicherheit – erstens sind nun definierte diagnostische Kriterien verfügbar, zweitens wissen Behandelnde nun, dass sie Computerspielsucht auch offiziell behandeln dürfen und nicht länger nach Querfinanzierungen suchen müssen.
Fachverband begrüßt diese Entscheidung
Der Fachverband Medienabhängigkeit e.V. hat sich bereits mit seiner Gründung im Jahr 2008 die Anerkennung dieses Störungsbildes als ein wesentliches Ziel seiner Arbeit auf die Fahne geschrieben. Auch sein letztjähriges Jubiläumssymposium widmete der Verband ganz und gar dem Thema ICD-11 und insbesondere der WHO-Ankündigung, Computerspielsucht als neue Diagnose für diesen Kriterienkatalog zu prüfen. Noch im Januar hatte der Fachverband Medienabhängigkeit e.V. in Zusammenarbeit mit der DG-Sucht eine Petition an die WHO unterzeichnet, in der ausdrücklich die Notwendigkeit der Anerkennung dieser Diagnose unterstrichen wurde.
Der Vorstand des Fachverband Medienabhängigkeit e.V. begrüßt diese wichtige und grundlegende gestrige Entscheidung sehr und sieht mit ihr ein zentrales Anliegen des Verbands als erfüllt.
Quelle: Fachverband Medienabhängigkeit e.V. vom 23.05.2019
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