Kinder- und Jugendschutz

Computerspiele als Weihnachtsgeschenk? - Minister Laschet: "Auch zu Weihnachten Altersfreigaben beachten"

Auch in diesem Jahr stehen Eltern und Großeltern beim Weihnachtseinkauf vor der Frage, ob die Computerspiele, die bei den Kindern und Enkelkindern ganz oben auf den Wunschzetteln stehen, auch wirklich altersgerecht sind.

18.12.2009

"Wenn sich Eltern nicht sicher sind, ob das gewünschte Spiel für ihr Kind geeignet ist, sollten sie sich vor dem Kauf informieren", so NRWs Jugendminister Armin Laschet.

Wichtig sei es, die Alterskennzeichen zu beachten, die unten links auf der Frontseite der Verpackung und auf dem Datenträger deutlich erkennbar angebracht sind. Ähnlich wie bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind manche Spiele erst ab einem bestimmten Alter freigegeben. Sind die Kinder jünger als auf dem Spiel angegeben, ist es für sie ungeeignet und kann sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen.

Für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen appelliert Minister Laschet auch an den Einzelhandel: "Gerade im Weihnachts- und Nachweihnachtsgeschäft sollte besonders darauf geachtet werden, dass Spiele nur entsprechend der Altersfreigaben abgegeben werden." Alle mit einer Alterseinstufung gekennzeichneten Computerspiele wurden einer eingehenden Überprüfung unter dem Aspekt des gesetzlichen Jugendschutzes unterzogen. Allerdings gibt die Alterseinstufung keinen Hinweis darauf, wie ein Spiel pädagogisch zu bewerten ist.

Deshalb fordert Minister Laschet: "Eltern sollten nach Möglichkeit wissen, ob das Spiel, das sich ihr Kind wünscht, pädagogisch sinnvoll ist." Eltern können sich hierüber beispielsweise mit dem Online-Spieleratgeber (<link http: www.spieleratgeber-nrw.de _blank external-link-new-window external link in new>www.spieleratgeber-nrw.de) informieren. Er enthält wichtige Informationen bezüglich der pädagogischen Eignung der Spiele für Kinder und Jugendliche und bietet Anregungen für Diskussionen in der Schule und zu Hause. In Foren und Chats können Eltern und Pädagogen Fragen an Experten stellen.

Im Jahr 2009 wurden bislang (Stand 8.12.08) insgesamt 3.038 Prüfverfahren durchgeführt und folgende Einstufungen vorgenommen:

  • "Freigegeben ohne Altersbeschränkung": 1.585 Fälle (52,4 Prozent)
  • "Freigegeben ab 6 Jahren": 383 Fälle (12,7 Prozent)
  • "Freigegeben ab 12 Jahren": 529 Fälle (17,5 Prozent)
  • "Freigegeben ab 16 Jahren": 315 Fälle (10,4 Prozent)
  • "Keine Jugendfreigabe": 174 Fälle (5,8 Prozent)

In 32 Fällen (1,1 Prozent) erhielten die vorgelegten Versionen von Spielen kein Kennzeichen, weil sie als jugendgefährdend bewertet wurden.

Die Altersfreigabe erfolgt bundesweit durch die Jugendministerien der Länder und beruht auf einer Stellungnahme unabhängiger Experten. Der Prüfprozess wird in enger Kooperation mit Vertretern der Jugendministerien durch die Organisation Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin durchgeführt.

Weitere Informationen im Internet unter www.usk.de 

Quelle: Ehemals: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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