Lockdown

„Click/Call and Collect“ für Einrichtungen der Jugendarbeit

Der Bayerische Jugendring (BJR) kritisiert die jüngste Entscheidung des Gesundheitsministeriums, wonach sogenannte „Click/Call and Collect“-Angebote für die Jugendarbeit weiterhin verboten sind.

05.02.2021

„Eine verantwortungsvoll gestaltete Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung käme den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in Zeiten von Lockdown und Kontaktbeschränkungen wenigstens ein Stück weit entgegen und wäre trotz der geltenden Corona-Einschränkungen vertretbar“, erklärt BJR-Präsident Matthias Fack. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb „Click/Call and Collect“-Modelle für die Wirtschaft sofort möglich gemacht wurden, Bibliotheken dies nun ebenfalls dürften, aber Jugendarbeit nicht einmal in diesem Bereich ermöglicht werde.

„Kinder und Jugendliche werden immer noch ausschließlich als Schüler/-innen und Kindertagesstättenbesucher/-innen gesehen“, kritisiert Fack. „Die Politik interessiert sich nach wie vor nicht für ihre tatsächlichen Bedarfe.“ Gastronomie, Einzelhandel und Bibliotheken sind entsprechende „Click/Call and Collect“-Angebote unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlaubt. Im Einzelhandel können Kund(inn)en Waren online oder telefonisch vorbestellen und später abholen. „Die Jugendarbeit in Bayern hat zwischen Pfingsten und Dezember bewiesen, dass sie ihre Angebote verantwortungsvoll und mit den gebotenen Vorgaben für Gesundheitsschutz und Hygiene gestalten kann – insbesondere bei den Ferienangeboten im Sommer und Herbst“, erläutert Fack.

Spiele und Sport ermöglichen

Durch eine Erweiterung der bestehenden „Click/Call and Collect“-Regelungen hätten Kinder und Jugendliche zumindest die Möglichkeit, Spielmaterial und Sportgeräte auszuleihen. Bis November 2020 war das auch möglich. In vielen Landkreisen und Städten könnten unter anderem Jugendzentren oder Einrichtungen der kommunalen und gemeindlichen Jugendarbeit entsprechende Angebote zur Verfügung stellen. „Es gibt für mich keinen Grund, warum Einrichtungen der Jugendarbeit die Möglichkeit eines Ausleihangebots zum Abholen verwehrt bleiben sollte“, so Fack.

Der BJR hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche die größten Leidtragenden der SARS-CoV-2-Pandemie sind. „Strenge Kontaktbeschränkungen sowie geschlossene Schulen und Kitas treffen insbesondere junge Menschen hart, weil sie Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswirklichkeit deutlich stärker einschränken als Erwachsene“, analysiert Fack. Aus Sicht des BJR muss die Politik deutlich machen, dass sie die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen bei den anstehenden Entscheidungen über Öffnungen mit im Blick hat – und zwar aus dem Blickwinkel junger Menschen, nicht allein aus Elternsicht.

Quelle: Bayerischer Jugendring vom 03.02.2021

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