Sachsen
Chancen benachteiligter junger Menschen in der Ausbildungs- und Erwerbsarbeit verbessern

Für einige junge Menschen ist der Start in Ausbildung und Erwerbstätigkeit besonders herausfordernd. Um sie zu unterstützen, fördert das Sozialministerium in der aktuellen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 nun erneut Vorhaben der »Jugendberufshilfen« über die ESF Plus-Richtlinie. Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe können dazu einen Antrag einreichen.
12.09.2023
Der Start in Ausbildung und Erwerbstätigkeit ist nicht immer einfach. Die Frage, wie das eigene Leben aussehen soll, gestaltet sich für einige junge Menschen problematisch. Häufig erschweren fehlende Schul- oder Bildungsabschlüsse sowie schwierige Lebensbedingungen den Start ins Berufsleben. Für diese jungen Menschen, die bei ihrer beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung einer besonderen Unterstützung bedürfen, sind die ESF-geförderten Jugendberufshilfemaßnahmen eine echte Chance. Diese haben die Bewältigung des Übergangs in eine Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zum Ziel.
Förderung von Vorhaben der "Jugendberufshilfen"
Das Sozialministerium fördert in der aktuellen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 nun erneut Vorhaben der »Jugendberufshilfen« über die ESF Plus-Richtlinie. Junge Menschen erhalten so die Chance, sich beruflich zu orientieren, Alltagsstrukturen zu schaffen und die eigene Persönlichkeit zu festigen. Ab sofort können anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ihren Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bis zum 15.10.2023 einreichen. Für die Jugendberufshilfe stehen rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent.
Sozialministerin Köpping erklärt:
„Mit der Förderung der Jugendberufshilfe möchten wir die Integrationschancen sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter junger Menschen effektiv verbessern. Stolpersteine auf dem Weg in den Beruf, die Ausbildung oder berufliche Weiterbildung sollen mit sozialpädagogischer Unterstützung abgebaut werden. Gute gleichberechtigte Entwicklungschancen und ein guter Start ins Berufsleben für junge Menschen in Sachsen sind mir wichtig. Denn damit fördern wir auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Das Sozialministerium eröffnet mit den aus EU-, Landes- und kommunalen Mitteln geförderten Jugendberufshilfen eine Chance für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis 27 Jahren. Die sozialpädagogisch begleiteten Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben erfolgen mit überwiegend fachpraktischer Anleitung und Vermittlung.
Weitere Informationen
- Der Förderbaustein Jugendberufshilfen, der nähere Informationen zur Förderung gibt, ist auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank abrufbar.
- Weitere Informationen stehen ebenfalls auf der Website DeinLebenDeineChance zur Verfügung.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 06.09.2023
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